Kostenübernahme für Übersetzungen durch das Jobcenter – So funktioniert’s bundesweit
Wenn Sie beim Jobcenter Leistungen beantragen oder Dokumente einreichen müssen, kann es erforderlich sein, bestimmte Unterlagen zu übersetzen. In vielen Fällen übernimmt das Jobcenter die Kosten für die Übersetzung, wenn diese notwendig ist, um Ihre Ansprüche nachzuweisen. Die genauen Regelungen zur Kostenübernahme können je nach Region unterschiedlich sein.
Wann übernimmt das Jobcenter die Kosten für beglaubigte Übersetzungen?
Das Jobcenter kann die Kosten für Übersetzungen übernehmen, wenn Dokumente aus dem Ausland (z,B. aus Ukraine) eingereicht werden müssen, wie zum Beispiel:
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Schul- und Ausbildungsnachweise
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Geburts- und Heiratsurkunden
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Arbeitszeugnisse und Diplome
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Gerichtliche oder behördliche Dokumente
Die Kostenübernahme für amtliche Übersetzung erfolgt jedoch nur nach vorheriger Genehmigung. Daher ist es wichtig, dass Sie sich die Zustimmung des Jobcenters einholen, bevor Sie mit der Übersetzung beginnen.
So beantragen Sie die Kostenübernahme für amtliche Übersetzungen
Egal, ob Sie in Berlin, Hamburg, Aurich, Emden, Leer, Melle, München, Münster, Oldenburg, Nienburg, Frankfurt oder einer anderen Stadt leben – der Ablauf für die Beantragung der Kostenübernahme ist immer derselbe:
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Kontaktieren Sie Ihr Jobcenter – ob in Augsburg, Nürnberg, Lingen, Papenburg oder jeder anderen Stadt in Deutschland.
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Erklären Sie, warum eine Übersetzung notwendig ist, zum Beispiel für einen Antrag auf Arbeitslosengeld II oder einen Integrationskurs.
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Reichen Sie den Kostenvoranschlag eines anerkannten Übersetzungsbüros ein.
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Holen Sie sich die schriftliche Genehmigung zur Kostenübernahme.
Worauf Sie achten sollten
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In vielen Fällen muss die zertifizierte Übersetzung von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer vorgenommen werden.
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Vor der Übersetzung müssen Sie die Genehmigung vom Jobcenter erhalten.
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Private Übersetzungen, wie etwa für Bewerbungen außerhalb des Jobcenter-Kontextes, werden in der Regel nicht übernommen.
Wir unterstützen Sie bundesweit!
Ob in Essen, Hannover, Bremen, Köln, Dortmund, Kiel, Wilhelmshaven, Nienburg, Westerstede, Stuttgart oder einer anderen Stadt – wir bieten Ihnen professionelle Übersetzungsdienste. Unser Netzwerk umfasst öffentlich bestellte und vereidigte Dolmetscher, die Ihre Dokumente schnell und zuverlässig übersetzen.
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Unsere Leistungen im Überblick

Beglaubigte übersetzung
Bei der beglaubigten Übersetzung verbürgt sich der ermächtigter Übersetzer für die korrekte Übersetzung der Vorlage. Er bezeugt dies mit einer Beglaubigungsformel, bestehend aus seiner Unterschrift und seinem Stempel. Beglaubigte Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden anerkannt.

Weitere Dokumente
Unsere Fachübersetzer sind auf die von Ihnen geforderte Fachübersetzung spezialisiert und sprachlich wie fachlich auf dem neuesten Stand. Daher können wir etwa Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Führerscheine, Zeugnisse, Meldebescheinigungen, Scheidungsunterlagen oder diverse Dokumente übersetzen und beglaubigen.

Apostille Übersetzung
Unsere vereidigten Übersetzer fertigen beglaubigte Übersetzungen von Apostillen. Die Apostille ist eine Form der Beglaubigung im weltweiten Rechtsverkehr. Es erstellen alle Länder Apostillen, die sich 1961 dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" angeschlossen haben.

Garantierte Qualität
Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Übersetzungsdienstleistung. Unser Fremdsprachenbüro erstellt zertifizierte Übersetzung nach Norm DIN EN ISO 17100. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich auf die Qualität und Präzision der Urkundenübersetzungen unseres Fremdsprachenservices voll und ganz verlassen können.

Vereidigte Dolmetscher
Wir dolmetschen in vielen Fachgebieten und Sprachen. Im Gegensatz zu Übersetzern, die geschriebene Texte in andere Sprachen übertragen, übersetzen Dolmetscher das gesprochene Wort. Dolmetscher helfen, dass Angehörige verschiedener Muttersprachen miteinander kommunizieren können.