Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Übersetzungsbüro 2000
§ 1 Geltungsbereich
Alle Aufträge werden nur zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Der Kunde erkennt diese mit der Auftragserteilung an. Sie gelten für die gesamte Geschäftstransaktion, danach auch für folgende Aufträge. Sonstige Abmachungen benötigen unsere schriftliche Bestätigung.
§ 2 Ausfertigung des Übersetzungsauftrages
Alle Übersetzungen werden fachgerecht angefertigt. Der Kunde erhält die mündlich oder schriftlich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. Sofern keine bestimmten Vorschriften oder Glossare vorgelegt werden, werden Fachbegriffe in die allgemein verständliche Form übersetzt.
§ 3 Angebote
- Die Gültigkeitsdauer der Angebote beträgt 30 Tage.
- Erstaufträge von Neukunden werden grundsätzlich nur gegen Vorkasse angenommen.
§ 4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
- Der Kunde hat das Übersetzungsbüro 2000 rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu informieren.
- Fehlerhafte Übersetzungen wegen Unleserlichkeit des Ausgangstextes gehen nicht zu Lasten von Übersetzungsbüro 2000.
§ 5 Mängelbeseitigung / Haftung / Schadenansprüche
Übersetzungen werden von uns fachgerecht angefertigt. Sollte eine unserer Übersetzungen dennoch einen Mangel aufweisen, muss uns dies innerhalb von 2 Wochen schriftlich gemeldet werden, andernfalls gilt die Übersetzung als mangelfrei. Der Kunde hat im Mangelfall Anspruch auf eine mangelfreie Übersetzung. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen. Sollte sich die Übersetzung für den vom Kunden geplanten Verwendungszweck (Werbezwecke. etc.) als nicht geeignet erweisen, behalten wir uns das Recht auf Nachbesserung vor. In keinem Fall entstehen daraus Schadensersatzansprüche an Übersetzungsbüro 2000.
§ 6 Geheimhaltung
Das Übersetzungsbüro 2000 verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Kunden zur Kenntnis gelangen. Das Übersetzungsbüro 2000 darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern es dies erforderlich erachtet, Dritter bedienen.
§ 7 Störung, höhere Gewalt, Serverfehler und Viren
Für Schäden, die durch Viren, Übertragungsstörungen oder höhere Gewalt entstehen, wird keine Haftung übernommen.
§ 8 Preise
Alle Preise sind freibleibend. Die genannten Preise sind Nettopreise.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 10 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis zwischen Übersetzungsbüro 2000 und dem Kunden unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt für beide Teile der Sitz von Übersetzungsbüro 2000.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Rechtsgrund unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt.
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Express translation
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On-time deliveries
Our project managers are at your disposal at any time. Therefore we are able to process urgent orders on a high quality level within the given timeframe.
Utmost secrecy
Übersetzungsbüro 2000 is committed to maintain secrecy on any information disclosed during the course of performing work for the customer.
An overview of our Services
Other documents
We can translate advertising, we prepare legal translations, we can do technical translations, websites and operation manuals. We prepare translations of certificates, e.g. death certificates, marriage certificates, school leaving certificates as well as certificates of good conduct.
Languages
Our service for specialised translations focuses on preparing translations of various kinds of texts from highly specialised fields. The scope of languages starts at A as in Arabic and goes all the way to Z as in Zazaki. We have been on the market for many years and are able to translate all your documents reliably and fast.
Translation of apostilles
Our sworn translators can provide apostille translations.An apostille is a form of certification in international legal relations. All countries that have signed the “Hague Convention Abolishing the Requirement for Legalisation for Foreign Public Documents” since 1961 can issue apostilles.
Guaranteed quality
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