Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Übersetzungsbüro 2000
§ 1 Geltungsbereich
Alle Aufträge werden nur zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Der Kunde erkennt diese mit der Auftragserteilung an. Sie gelten für die gesamte Geschäftstransaktion, danach auch für folgende Aufträge. Sonstige Abmachungen benötigen unsere schriftliche Bestätigung. Jeder Auftrag wird erst nach einer schriftlichen Auftragserteilung eines Angebotes ausgeführt.
§ 2 Ausfertigung des Übersetzungsauftrages
Alle Übersetzungen werden fachgerecht angefertigt. Der Kunde erhält die mündlich oder schriftlich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. Sofern keine bestimmten Vorschriften oder Glossare vorgelegt werden, werden Fachbegriffe in die allgemein verständliche Form übersetzt. Die Lieferung der Übersetzung erfolgt immer ohne Layoutarbeiten. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen auch gerne ein Angebot.
Info für die beglaubigte Übersetzung: Die beglaubigten Übersetzungen können sowohl von einem Original als auch einer Kopie erfolgen. Falls Ihre Übersetzung ausdrücklich vom Original angefertigt und dementsprechend beglaubigt werden soll, ist die Zusendung des Originaldokuments per Post (Einschreiben) an das Übersetzungsbüro 2000, Damm 23, 26135 Oldenburg notwendig.
Info für die beglaubigte Übersetzung: Bitte bringen Sie selbstständig in Erfahrung, ob in Deutschland angefertigte beglaubigte Übersetzung für die Verwendung im Ausland ( Behörden, Konsulate, Universitäten usw.) ausreichend ist oder zusätzlich auch eine Apostille für die beglaubigte Übersetzung notwendig ist.
§ 3 Angebote
- Die Gültigkeitsdauer der Angebote beträgt 7 Tage.
- Die Erstellung des Angebotes ist unverbindlich & kostenlos.
- Aufträge werden nur gegen Vorkasse angenommen.
- Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
§ 4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers / Verzögerung
- Der Kunde hat das Übersetzungsbüro 2000 rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu informieren.
- Fehlerhafte Übersetzungen wegen Unleserlichkeit des Ausgangstextes gehen nicht zu Lasten von Übersetzungsbüro 2000.
- Der Kunde verpflichtet sich, jede von Übersetzungsbüro 2000 gelieferte Übersetzung auf Mangelfreiheit zu prüfen, bevor er die Übersetzung weiterleitet bzw. anderweitig einsetzt.
- Übersetzungsbüro 2000 kann nicht für Verzögerungen haftbar gemacht werden, die durch Fehlfunktionen von E-Mail-Programmen und -Servern und anderen Übermittlungsformen, über welche Übersetzungsbüro 2000 keine direkte Kontrolle hat, verursacht werden.
- Das Übersetzungsbüro 2000 haftet nicht für die Verzögerung Ihrer Auftragsbearbeitung, wenn Ihre E-Mail aus diversen Gründen im SPAM-Ordner landet oder gelöscht wird. In solchen Fällen weisen wir unsere Kunden ausdrücklich auf Ihre Mitwirkungspflicht hin. Vergewissern Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail über eine ordnungsgemäße Abwicklung Ihres Auftrages, wenn Sie z.B. innerhalb von einem Arbeitstag nach Ihrer Anfrage/Nachricht bzw. nach Ablauf der Lieferfrist keine Rückmeldung vom Übersetzungsbüro 2000 erhalten haben.
§ 5 Mängelbeseitigung / Haftung / Schadenansprüche
Übersetzungen werden von uns fachgerecht angefertigt. Sollte eine unserer Übersetzungen dennoch einen Mangel aufweisen, muss uns dies innerhalb von 2 Wochen schriftlich gemeldet werden, andernfalls gilt die Übersetzung als mangelfrei. Der Kunde hat im Mangelfall Anspruch auf eine mangelfreie Übersetzung. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen. Sollte sich die Übersetzung für den vom Kunden geplanten Verwendungszweck (Werbezwecke, Druck, etc.) als nicht geeignet erweisen, behalten wir uns das Recht auf Nachbesserung vor. Der Kunde haftet selbst, wenn er nicht angibt, dass eine Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, uns vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen lässt und ohne unsere Freigabe drucken lässt. In keinem Fall entstehen daraus Schadensersatzansprüche an Übersetzungsbüro 2000. Sollten im Ergebnis des Endlektorats trotzdem grobe fahrlässige Mängel enthalten sein, ist der Haftungsbetrag auf die Rechnungssumme begrenzt. Im Auftragsfall bitten wir Sie daher, uns im Voraus schriftlich mitzuteilen, ob Sie ein Endlektorat zusätzlich beauftragen möchten. Das Endlektorat wird nach der Übersetzung durchgeführt und berechnet sich nach tatsächlichem Zeitaufwand. Für den Haftungsfall bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz wurde eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung über 200.000 EURO pro Versicherungsfall abgeschlossen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist auf das Zweifache der Versicherungssummen begrenzt. Für Schäden, die sich in den nicht EU Ländern eintreten, besteht kein Versicherungsschutz.
§ 6 Geheimhaltung / Datenschutz
Das Übersetzungsbüro 2000 verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Kunden zur Kenntnis gelangen. Alle Anfragen oder erteilten Aufträge werden vertraulich gemäß Datenschutz behandelt. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, dass seine Daten zur Bearbeitung und Abrechnung seiner Aufträge gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung gespeichert werden. Mehr dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (etwa bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
§ 7 Widerruf / Vertragskündigung
Der Vertrag darf vom Auftraggeber nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Übersetzungsbüro 2000 gegenüber schriftlich erklärt werden. Sollte der Übersetzungsauftrag bis zu dem Zeitpunkt der Kündigung bereits fertig gestellt werden, steht dem Übersetzungsbüro 2000 ein Honorar zu, welches die erbrachten Leistungen bis in Höhe des Auftragswertes deckt. Auch beim Widerruf mündlicher Dolmetscheraufträge, der weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin stattfindet, hat das Übersetzungsbüro 2000 Anspruch auf die Erstattung.
§ 8 Liefertermine / Fixtermine / Versand
Vorgegebene Liefertermine sind Schätzungsangaben. Sie gelten nicht als verbindliche Zusage. Fixtermine gelten nur dann als wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Der Versand Ihrer Unterlagen und Übersetzungen erfolgt per Post oder per E-Mail. Auf Wunsch können die Übersetzungen gegen die entsprechende Gebühr per Einschreiben oder Express-Post geliefert werden. Für den Verlust oder für die Beschädigung der Unterlagen durch die Post wird keine Haftung übernommen.
§ 9 Störung, höhere Gewalt, Serverfehler und Viren
Für Schäden, die durch Viren, Serverfehler, Übertragungsstörungen oder höhere Gewalt entstehen, wird keine Haftung übernommen.
§ 10 Preise
Alle Preise sind freibleibend. Die genannten Preise sind Nettopreise.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 12 Dolmetschertätigkeit
Dolmetscher werden nach Stunden bezahlt. Die Stundenpreise können sich nach Sprache variieren. Fahrtkosten und Fahrzeiten werden je nach Aufwand berechnet. Jede angefangene Stunde wird voll abgerechnet.
§ 13 Aufbewahrung der Übersetzungen bzw. Daten
Nach Durchführung des Auftrages werden die vom Kunden übermittelten Daten gelöscht, wenn nichts anderes vereinbart wird. Eine Sicherung der vom Kunden übermittelten Daten durch den Anbieter erfolgt nicht.
§ 14 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis zwischen Übersetzungsbüro 2000 und dem Kunden unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt für beide Teile der Sitz von Übersetzungsbüro 2000.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Rechtsgrund unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt. Stand: 01.12.2018
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Höchste Termintreue
Termingerechte Lieferung als Zufriedenheitsgarant. Unsere Projektmanager stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Daher können wir bundesweit die kurzfristigsten Aufträge termin- und fachgerecht ausführen
Geheimhaltung
Ganz gleich ob Sie uns als Bank, Behörde oder Versicherung einen Vertrag als Auftrag schicken oder ob Sie als Privatkunde unserer Übersetzungsagentur eine Geburtsurkunde senden – Ihre Dokumente werden bei uns sicher und diskret behandelt
Unsere Leistungen im Überblick
Beglaubigte übersetzung
Bei der beglaubigten Übersetzung verbürgt sich der ermächtigter Übersetzer für die korrekte Übersetzung der Vorlage. Er bezeugt dies mit einer Beglaubigungsformel, bestehend aus seiner Unterschrift und seinem Stempel. Beglaubigte Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden anerkannt.
Weitere Dokumente
Unsere Fachübersetzer sind auf die von Ihnen geforderte Fachübersetzung spezialisiert und sprachlich wie fachlich auf dem neuesten Stand. Daher können wir etwa Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Führerscheine, Zeugnisse, Meldebescheinigungen, Scheidungsunterlagen oder diverse Dokumente übersetzen und beglaubigen.
Apostille Übersetzung
Unsere vereidigten Übersetzer fertigen beglaubigte Übersetzungen von Apostillen. Die Apostille ist eine Form der Beglaubigung im weltweiten Rechtsverkehr. Es erstellen alle Länder Apostillen, die sich 1961 dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" angeschlossen haben.
Garantierte Qualität
Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Übersetzungsdienstleistung. Unser Fremdsprachenbüro erstellt zertifizierte Übersetzung nach Norm DIN EN ISO 17100. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich auf die Qualität und Präzision der Urkundenübersetzungen unseres Fremdsprachenservices voll und ganz verlassen können.
Vereidigte Dolmetscher
Wir dolmetschen in vielen Fachgebieten und Sprachen. Im Gegensatz zu Übersetzern, die geschriebene Texte in andere Sprachen übertragen, übersetzen Dolmetscher das gesprochene Wort. Dolmetscher helfen, dass Angehörige verschiedener Muttersprachen miteinander kommunizieren können.