AGB – Übersetzungsbüro 2000

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Übersetzungs-, Dolmetsch- und Lektoratsleistungen zwischen Übersetzungsbüro 2000, Inhaber Niyasi Albayrak, Damm 23, 26135 Oldenburg (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Auftraggebern. Auftraggeber können Verbraucher (§ 13 BGB), Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sein.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Regelungen, die nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind in diesen AGB ausdrücklich als solche gekennzeichnet.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Preisangaben und Kostenvoranschläge des Anbieters sind unverbindlich und stellen eine Aufforderung zur Auftragserteilung dar. Ihre Erstellung ist für den Auftraggeber kostenlos.

(2) Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Gegenüber Verbrauchern beginnt der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist nur unter den Voraussetzungen des § 16 Abs. 2.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Anbieter erbringt Übersetzungsleistungen sorgfältig nach branchenüblichen Standards. Ohne gesonderte Vorgaben erfolgt die Übersetzung in fachlich angemessener Standardsprache der Zielsprache.

(2) Layout-, Satz-, Grafik- oder Druckarbeiten sind nicht Vertragsbestandteil, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

(3) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die technische Verwertbarkeit oder vollständige Lesbarkeit der Ausgangstexte vor Annahme des Auftrags zu prüfen. Fehler, die auf unleserliche, unvollständige oder fehlerhafte Ausgangstexte zurückgehen, hat der Anbieter nicht zu vertreten.

(4) Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass der Ausgangstext nur mit erheblichem Mehraufwand bearbeitet werden kann, informiert der Anbieter den Auftraggeber unverzüglich. Mehraufwand wird nur nach Absprache und gesonderter Vereinbarung berechnet; kommt keine Einigung zustande, können beide Seiten den Vertrag hinsichtlich der betroffenen Teile kündigen, wobei bereits erbrachte Leistungen zu vergüten sind.

§ 4 Beglaubigte Übersetzungen

(1) Beglaubigte Übersetzungen können auf Grundlage von Originalen oder Kopien erstellt werden; der Beglaubigungsvermerk weist aus, welche Vorlage verwendet wurde.

(2) Soll die Beglaubigung auf Basis des Originals erfolgen, übersendet der Auftraggeber das Original so rechtzeitig, dass der vereinbarte Liefertermin eingehalten werden kann. Wir empfehlen den Versand per Einschreiben.

(3) Ob eine beglaubigte Übersetzung von Behörden, Konsulaten oder sonstigen Stellen im In- oder Ausland anerkannt wird und ob zusätzlich eine Apostille oder Legalisation erforderlich ist, klärt der Auftraggeber mit der empfangenden Stelle. Die Anerkennung durch Behörden, Konsulate oder Dritte ist nicht Gegenstand der vertraglichen Leistung.

(4) Auf Wunsch übernimmt der Anbieter die Beantragung einer Apostille ausschließlich für die beglaubigte Übersetzung, nicht für die Originalurkunde, gegen gesonderte Vergütung. Die Apostille für die Originalurkunde beantragt der Auftraggeber selbst bei der zuständigen Stelle.

§ 5 Mitwirkungspflichten

(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Ausführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig bereit, insbesondere vorhandene Glossare, Terminologielisten und gewünschte Schreibweisen von Namen.

(2) Der vorgesehene Verwendungszweck (z. B. Behörde, Gericht, Veröffentlichung, Druck, Werbung) und das Zielland sind bei Auftragserteilung anzugeben.

(3) Verzögerungen aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Auftraggebers hat der Anbieter nicht zu vertreten. Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, wird dies bei Mängel- und Schadensersatzansprüchen als Mitverschulden berücksichtigt (§ 254 BGB).

§ 6 Abnahme und Mängel

(1) Mit der Lieferung setzt der Anbieter dem Auftraggeber eine Frist von 14 Kalendertagen zur Abnahme. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB); Verbraucher weist der Anbieter mit der Lieferung in Textform auf diese Folge hin. Mängelansprüche bleiben von der Abnahme unberührt.

(2) Bei berechtigten Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung; der Anbieter kann nach seiner Wahl nachbessern oder die Übersetzung neu anfertigen.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, verweigert der Anbieter sie oder ist sie dem Auftraggeber unzumutbar, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach § 9.

(4) Der Anbieter bittet, Mängel möglichst bald nach ihrer Entdeckung in Textform mitzuteilen, damit sie schnell behoben werden können.

(5) Für Unternehmer gilt ergänzend: Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung in Textform anzuzeigen, nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung; andernfalls gilt die Leistung hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt. Mängelansprüche von Unternehmern verjähren in einem Jahr ab Abnahme; dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 9 Abs. 1 und nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

§ 7 Drucksachen und Veröffentlichungen

(1) Für Übersetzungen, die gedruckt oder veröffentlicht werden sollen, empfiehlt der Anbieter ein Endlektorat. Ob ein Endlektorat beauftragt wird, entscheidet der Auftraggeber.

(2) Das Endlektorat ist nicht Bestandteil der Übersetzungsleistung. Es erfolgt nur auf gesonderte Beauftragung vor Auftragserteilung und wird nach Zeitaufwand gemäß Angebot berechnet.

(3) Das Endlektorat umfasst die sprachliche Endkontrolle (Rechtschreibung, Grammatik, Stil, Zeichensetzung). Eine inhaltliche, fachliche oder rechtliche Prüfung des Ausgangstextes sowie Layout-, Satz- oder Gestaltungsarbeiten sind nicht geschuldet.

(4) Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Ausgangstextes sowie die Freigabe zur Veröffentlichung liegen beim Auftraggeber. Auf Wunsch stellt der Anbieter vor Druck oder Veröffentlichung eine Fassung zur Freigabe bereit.

(5) Lässt der Auftraggeber eine zur Veröffentlichung bestimmte Übersetzung trotz Empfehlung ohne Endlektorat oder ohne Freigabe drucken oder veröffentlichen, wird dies bei Schadensersatzansprüchen als Mitverschulden berücksichtigt (§ 254 BGB). Die Haftung im Übrigen richtet sich nach § 9.

§ 8 Rechtstexte

(1) Der Anbieter erbringt Übersetzungsleistungen und keine Rechtsberatung.

(2) Die rechtliche Prüfung des Inhalts übersetzter Texte, etwa ob ein Vertrag oder eine Erklärung im Zielland wirksam ist oder dortigen Anforderungen entspricht, obliegt dem Auftraggeber.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; dazu gehört insbesondere die inhaltlich richtige Übersetzung.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden, die auf nicht zugestellten E-Mails, Spamfiltern oder vergleichbaren Umständen beruhen, sofern ihn kein Verschulden trifft.

(5) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten auch zugunsten der Mitarbeiter des Anbieters und der von ihm eingesetzten Übersetzer, Dolmetscher und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Lieferung

(1) Lieferfristen sind voraussichtliche Termine, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als Fixtermin vereinbart wurden. Sie beginnen nicht vor Eingang aller erforderlichen Unterlagen.

(2) Höhere Gewalt, technische Störungen und vergleichbare Ereignisse, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, verlängern die Fristen angemessen. Der Anbieter informiert den Auftraggeber unverzüglich über solche Verzögerungen.

(3) Der Versand erfolgt digital oder postalisch nach Wahl des Anbieters, sofern nichts anderes vereinbart ist. Versand per Einschreiben oder Express erfolgt auf Wunsch gegen Aufpreis.

§ 11 Kündigung und Stornierung

(1) Kündigungen und Stornierungen bedürfen der Textform.

(2) Kündigt der Auftraggeber vor Fertigstellung, sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten. Für den noch nicht erbrachten Teil berechnet der Anbieter pauschal 20 % der darauf entfallenden Vergütung; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren, dem Anbieter der Nachweis eines höheren Anspruchs vorbehalten.

(3) Bei Stornierung eines Dolmetschauftrags weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn berechnet der Anbieter pauschal 80 % des vereinbarten Honorars; bereits angefallene Reise- und Übernachtungskosten werden zusätzlich erstattet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch zusteht.

(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher nach § 16 bleibt unberührt und geht den vorstehenden Regelungen vor.

§ 12 Preise und Zahlung

(1) Gegenüber Verbrauchern nennt der Anbieter Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Der Anbieter kann bei Erstaufträgen eine Vorauszahlung verlangen.

§ 13 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die Übersetzung für den vertraglich vorausgesetzten Zweck zu nutzen. Vor vollständiger Zahlung ist eine Nutzung nur mit Zustimmung des Anbieters zulässig.

(2) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Übersetzung und Nutzung des Ausgangstextes berechtigt ist. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung solcher Rechte beruhen.

§ 14 Datenschutz, Vertraulichkeit, Aufbewahrung

(1) Der Anbieter behandelt alle im Rahmen der Auftragserfüllung übermittelten Informationen und Unterlagen vertraulich. Er darf zur Ausführung sorgfältig ausgewählte, zur Verschwiegenheit verpflichtete Übersetzer und Dolmetscher einsetzen.

(2) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten zweckgebunden zur Durchführung und Abrechnung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung auf www.ub2000.de.

(3) Bei der Übermittlung per unverschlüsselter E-Mail ist ein lückenloser Schutz vor dem Zugriff Dritter nicht gewährleistet. Auf Wunsch wird ein sichererer Übertragungsweg vereinbart.

(4) Nach Erledigung des Auftrags werden die vom Auftraggeber übermittelten Unterlagen und die erstellten Übersetzungen gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht oder eine Archivierung ausdrücklich vereinbart wurde. Originaldokumente werden dem Auftraggeber zurückgegeben.

(5) Der Auftraggeber sichert gelieferte Übersetzungen und eigene Daten selbst. Für Datenverlust oder Beschädigung von Daten haftet der Anbieter nur, soweit er dies zu vertreten hat, nach Maßgabe von § 9.

§ 15 Versicherung

Es besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 200.000 Euro je Schadensfall. Der Versicherungsschutz gilt für Schäden innerhalb der Europäischen Union; für Schäden außerhalb der Europäischen Union besteht kein Versicherungsschutz. Die Haftung des Anbieters nach § 9 bleibt davon unberührt.

§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume des Anbieters geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular erhält der Verbraucher in Textform vor Vertragsschluss.

(2) Wünscht der Verbraucher, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, muss er dies ausdrücklich verlangen. Widerruft er den Vertrag danach, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen (§ 357a Abs. 2 BGB).

(3) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Anbieter die Leistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

(4) Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.

§ 17 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz entzogen wird, den ihm die zwingenden Bestimmungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewähren.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Oldenburg.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(2) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Beglaubigte übersetzung

Bei der beglaubigten Übersetzung verbürgt sich der ermächtigter Übersetzer für die korrekte Übersetzung der Vorlage. Er bezeugt dies mit einer Beglaubigungsformel, bestehend aus seiner Unterschrift und seinem Stempel. Beglaubigte Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden anerkannt.

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Unsere Fachübersetzer sind auf die von Ihnen geforderte Fachübersetzung spezialisiert und sprachlich wie fachlich auf dem neuesten Stand. Daher können wir etwa Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Führerscheine, Zeugnisse, Meldebescheinigungen, Scheidungsunterlagen oder diverse Dokumente übersetzen und beglaubigen.

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Unser Fachübersetzungsdienst ist spezialisiert darauf, unterschiedliche Textsorten und Fachgebiete zu übersetzen. Das Repertoire an Sprachen reicht dabei von A wie Arabisch bis Z wie Zazaki. Wir übersetzen für Sie zuverlässig und schnell und das schon seit Jahren.

Apostille Übersetzung

Unsere vereidigten Übersetzer fertigen beglaubigte Übersetzungen von Apostillen. Die Apostille ist eine Form der Beglaubigung im weltweiten Rechtsverkehr. Es erstellen alle Länder Apostillen, die sich 1961 dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" angeschlossen haben.

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Wir dolmetschen in vielen Fachgebieten und Sprachen. Im Gegensatz zu Übersetzern, die geschriebene Texte in andere Sprachen übertragen, übersetzen Dolmetscher das gesprochene Wort. Dolmetscher helfen, dass Angehörige verschiedener Muttersprachen miteinander kommunizieren können.

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