Beglaubigte Übersetzung Französisch–Deutsch & Dolmetscher für Urkunden und Behörden
Wer eine französische Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ein Zeugnis oder andere amtliche Dokumente bei deutschen Behörden vorlegen muss, benötigt dafür meist eine beglaubigte Übersetzung Französisch–Deutsch – umgangssprachlich auch amtliche, offizielle, bestätigte oder zertifizierte Übersetzung genannt. Unsere in Deutschland vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzer fertigen Übersetzungen an, die Standesämter, Ausländerbehörden, Hochschulen und Gerichte im ganzen Land anerkennen.
Französische Urkunden und Dokumente übersetzen wir seit über 25 Jahren. Jede Übersetzung trägt Stempel und Beglaubigungsformel und ist bundesweit bei Ämtern und Gerichten gültig. Sie beauftragen uns bequem online – Anfrage per E-Mail, Lieferung per Post, das PDF auf Wunsch vorab.
Französische Dokumente übersetzen lassen
Ob für Standesamt, Hochschule oder Behörde: Am häufigsten erreichen uns französische Personenstands- und Bildungsurkunden sowie weitere amtliche Dokumente. Dazu zählen etwa:
Besonderheiten: Frankreich und die frankophone Welt
Frankophone Länder. Französisch ist Amtssprache in Frankreich, Belgien, der Schweiz, Luxemburg, Kanada (Québec) sowie in zahlreichen Ländern Nord- und Subsahara-Afrikas. Wir übersetzen Urkunden aus all diesen Regionen – etwa einen marokkanischen Führerschein, eine tunesische Heiratsurkunde, eine Geburtsurkunde aus Kamerun oder ein kanadisches Scheidungsurteil.
Regionale Formulare. Behördenaufbau und Urkundenformate unterscheiden sich je nach Land. Geben Sie einfach an, aus welchem Land Ihr Dokument stammt – wir übertragen es vollständig inklusive Stempel und Vermerke ins Deutsche.
Fachübersetzungen und Sprachrichtung
Über Urkunden hinaus übersetzen unsere Fachübersetzer auch französischsprachige Fachtexte aus Recht, Wirtschaft und Technik – etwa Verträge, Bilanzen, Jahresabschlüsse oder technische Gebrauchsanweisungen. Je nach Projekt übersetzen wir Französisch–Deutsch oder umgekehrt, in Anlehnung an die Norm DIN EN ISO 17100.
Beeidigte Dolmetscher für Französisch–Deutsch
Für die mündliche Verständigung stellen wir beeidigte Dolmetscher für Französisch – vor Gericht, beim Notar, beim Standesamt sowie bei Behörden- und Anwaltsterminen.
Beeidigte Dolmetscher stellen wir bundesweit – zum Beispiel in München, Saarbrücken, Frankfurt und Köln.
Ablauf: in wenigen Schritten zur beglaubigten Übersetzung
Beglaubigte Übersetzung Französisch–Deutsch online beauftragen
Für Eheschließung, Zuzug aus Frankreich, Abschluss-Anerkennung oder grenznahen Handel verlangen Standesämter, Hochschulen und Geschäftspartner oft übersetzte Geburtsurkunden, Zeugnisse und Verträge. Was gefordert ist, entscheidet die zuständige Stelle – im Zweifel vorab dort klären.
Die Abwicklung läuft komplett online, sodass uns Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet erreichen, etwa aus Bremen, Hamburg und Osnabrück.
Häufige Fragen zur beglaubigten Französisch-Übersetzung
Kurz und direkt beantwortet:
Werden Ihre Französisch-Übersetzungen von deutschen Behörden anerkannt?
Ja. Trägt die Übersetzung Stempel und Beglaubigungsformel eines in Deutschland vereidigten Übersetzers, erkennen Standesämter, Ausländerbehörden, Jobcenter, Hochschulen und Gerichte sie im ganzen Land an. Ob sie im konkreten Fall genügt, entscheidet die annehmende Stelle.
Übersetzen Sie auch Urkunden aus Belgien, der Schweiz, Kanada oder Nordafrika?
Ja. Wir übersetzen französischsprachige Urkunden aus Frankreich, Belgien, der Schweiz, Luxemburg, Kanada (Québec) sowie aus Nord- und Subsahara-Afrika – etwa einen marokkanischen Führerschein, eine tunesische Heiratsurkunde oder eine Geburtsurkunde aus Kamerun.
Brauche ich für eine französische Urkunde eine Apostille?
Ob eine Apostille verlangt wird, richtet sich nach dem Verwendungszweck und der annehmenden Stelle – bitte dort vorab erfragen. Wir übersetzen das Dokument; die Echtheitsbestätigung des Originals läuft über die zuständigen Stellen.
Kann ich die Übersetzung online beauftragen?
Ja, ganz bequem von zu Hause: Sie schicken uns den Scan per E-Mail, bekommen einen Festpreis, und nach Ihrer Freigabe kommt die fertige Übersetzung per Post – das PDF bei Bedarf vorab.
Weitere häufig gestellte Fragen
▶Was kostet eine beglaubigte Übersetzung Französisch–Deutsch?
▶Reicht ein Scan oder benötigen Sie das Original?
▶Übersetzen Sie auch vom Deutschen ins Französische?
▶Bieten Sie auch Dolmetscher für Französisch an?
Jetzt kostenloses Express-Angebot anfordern
Expressübersetzung
Schnell und günstig übersetzen lassen. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen bis spätestens 09.00 Uhr und Sie bekommen Ihre Expressübersetzung per E-Mail innerhalb von 24 Stunden, sofern wir freie Kapazitäten haben
Höchste Termintreue
Termingerechte Lieferung als Zufriedenheitsgarant. Unsere Projektmanager stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Daher können wir bundesweit die kurzfristigsten Aufträge termin- und fachgerecht ausführen
Geheimhaltung
Ganz gleich ob Sie uns als Bank, Behörde oder Versicherung einen Vertrag als Auftrag schicken oder ob Sie als Privatkunde unserer Übersetzungsagentur eine Geburtsurkunde senden – Ihre Dokumente werden bei uns sicher und diskret behandelt
Unsere Leistungen im Überblick
Beglaubigte übersetzung
Bei der beglaubigten Übersetzung verbürgt sich der ermächtigter Übersetzer für die korrekte Übersetzung der Vorlage. Er bezeugt dies mit einer Beglaubigungsformel, bestehend aus seiner Unterschrift und seinem Stempel. Beglaubigte Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden anerkannt.
Weitere Dokumente
Unsere Fachübersetzer sind auf die von Ihnen geforderte Fachübersetzung spezialisiert und sprachlich wie fachlich auf dem neuesten Stand. Daher können wir etwa Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Führerscheine, Zeugnisse, Meldebescheinigungen, Scheidungsunterlagen oder diverse Dokumente übersetzen und beglaubigen.
Apostille Übersetzung
Unsere vereidigten Übersetzer fertigen beglaubigte Übersetzungen von Apostillen. Die Apostille ist eine Form der Beglaubigung im weltweiten Rechtsverkehr. Es erstellen alle Länder Apostillen, die sich 1961 dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" angeschlossen haben.
Garantierte Qualität
Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Übersetzungsdienstleistung. Unser Fremdsprachenbüro erstellt zertifizierte Übersetzung nach Norm DIN EN ISO 17100. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich auf die Qualität und Präzision der Urkundenübersetzungen unseres Fremdsprachenservices voll und ganz verlassen können.
Vereidigte Dolmetscher
Wir dolmetschen in vielen Fachgebieten und Sprachen. Im Gegensatz zu Übersetzern, die geschriebene Texte in andere Sprachen übertragen, übersetzen Dolmetscher das gesprochene Wort. Dolmetscher helfen, dass Angehörige verschiedener Muttersprachen miteinander kommunizieren können.