Notarielle Urkunde übersetzen

Notarielle Urkunden übersetzen lassen – beglaubigt für Notare und Behörden

Ob Erbschein, Vollmacht, Ehevertrag oder Immobilienkaufvertrag – notarielle Urkunden brauchen für die Verwendung im Ausland oder bei deutschen Behörden eine beglaubigte Übersetzung. Die beglaubigte Übersetzung für Notare und Behörden fertigt unser Übersetzungsbüro durch ermächtigte und vereidigte Übersetzer an.

Jede Übersetzung trägt Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk des ermächtigten Übersetzers – der vollständige Inhalt einschließlich aller Vermerke wird mitübertragen. Die Beauftragung erfolgt digital per E-Mail – ein kostenloses Angebot erhalten Sie innerhalb weniger Stunden.

Vollmacht, Erbschein und Ehevertrag beglaubigt übersetzen

Zu den häufig angefragten Dokumenten zählen Vollmachten, Eheverträge, Erbverträge und der Erbschein. Auch Kaufverträge, Immobilienverträge, Schenkungsverträge und Partnerschaftsverträge übersetzen wir routiniert – inklusive aller juristischen Fachbegriffe.

Hinzu kommen weitere notariell beurkundete Urkunden wie Testamentsregisterauszüge, Gründungsurkunden oder Adoptionsurkunden – die fertigen Übersetzungen sind bei Ämtern und Standesämtern anerkannt.

Notarielle Dokumente für Behörden und Ausland übersetzen lassen

Für die Verwendung im Ausland verlangen Behörden, Gerichte, Berufsorganisationen und Bildungseinrichtungen in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Auch bei deutschen Stellen ist sie nötig, wenn fremdsprachige Urkunden eingereicht werden müssen. Eine Urkunde für den Notar zu übersetzen gehört dabei zum Tagesgeschäft – ebenso wie Übersetzungen für Standesamt oder Gericht.

Bei internationaler Verwendung kommt häufig eine Apostille hinzu. Diese erhalten Sie auf dem Originaldokument beim zuständigen Land- oder Oberlandesgericht – die Übersetzung der Apostille fertigen wir gern mit an.

Dolmetscher beim Notartermin – wenn Deutsch nicht ausreicht

Beherrscht eine der Vertragsparteien beim Notartermin die deutsche Sprache nicht ausreichend, sollte ein beeidigter Dolmetscher hinzugezogen werden. Er überträgt sämtliche Erklärungen und den Inhalt der Urkunde mündlich in die jeweilige Sprache.

Wir vermitteln Ihnen erfahrene Dolmetscher für Notartermine und Beurkundungen in zahlreichen Sprachen – ob für Vollmachten, Eheverträge, Grundstückskäufe oder Erbangelegenheiten. Eine frühzeitige Anfrage ist sinnvoll, um den passenden Dolmetscher rechtzeitig einzuplanen.

Beurkundete Dokumente in über 55 Sprachen übersetzen

Bei notariellen Urkunden gefragt sind häufig Kombinationen wie Deutsch–Französisch, Deutsch–Russisch, Deutsch–Polnisch oder Deutsch–Türkisch. Ebenso werden Englisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch oder Niederländisch regelmäßig benötigt.

Unser Übersetzungsdienst deckt zudem osteuropäische Sprachen wie Ukrainisch, Rumänisch, Bulgarisch und Serbisch ab. Aus dem Tamilischen, Georgischen, Usbekischen, Persischen oder Paschto übersetzen wir ebenfalls ins Deutsche.

Unterschied zwischen Übersetzung, Beglaubigung und Apostille

Drei Begriffe, die häufig verwechselt werden: Die Übersetzung überträgt den Inhalt einer Urkunde in eine andere Sprache. Die Beglaubigung erfolgt durch einen vereidigten Übersetzer und bestätigt mit Stempel und Unterschrift die Richtigkeit der Übersetzung – nur dann wird sie von deutschen Behörden, Gerichten und Notaren anerkannt.

Die Apostille bestätigt zusätzlich die Echtheit der Original-Urkunde nach dem Haager Übereinkommen. Sie wird vom zuständigen Land- oder Oberlandesgericht ausgestellt und ist für die Verwendung im Ausland oft erforderlich. Im Zweifel klären Sie die genaue Anforderung beim Empfänger – Konsulat, Standesamt oder Notar im Zielland.

Beglaubigte Übersetzung für Notare im Ausland – Praxisbeispiele

Immobilienkauf in Spanien: Wer in Spanien eine Wohnung erwirbt, braucht eine beglaubigte spanische Übersetzung der deutschen Vollmacht oder des Personalausweises – inklusive Apostille auf dem Original. Wir übernehmen die Übersetzung, der spanische Notar prüft.

Erbschaftsverfahren in Frankreich: Für einen französischen notaire übersetzen wir den deutschen Erbschein samt Testamentsregisterauszug beglaubigt ins Französische – häufig zusätzlich mit Apostille. Auch das umgekehrte Verfahren (französischer Erbschein für deutsche Standesämter) gehört zum Tagesgeschäft. Unsere Übersetzungen werden bundesweit von Behörden, Gerichten und Notaren anerkannt.

Ablauf und Angebot für notarielle Urkunden-Übersetzung

Senden Sie uns die Unterlagen einfach per E-Mail, Fax oder Post – eine Anreise ist nicht nötig. Als bundesweit tätige Übersetzungsagentur und Dolmetscherbüro helfen wir Ihnen weiter, ob in Hamburg, Frankfurt, Köln, Düsseldorf, Wilhelmshaven oder in jeder anderen Region Deutschlands. Die Lieferung erfolgt per PDF oder per Post.

Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an – schnell, kostenlos und unverbindlich.

Notarielle Urkunden – Häufige Fragen & Antworten

Häufig gefragt – direkt beantwortet:

Was ist eine beglaubigte Übersetzung notarieller Urkunden?

Sie wird von einem vereidigten Übersetzer angefertigt und mit Stempel sowie Unterschrift versehen. Damit eignet sie sich für die Vorlage bei Ämtern, Gerichten und Notaren.

Wann wird eine beglaubigte Übersetzung notarieller Urkunden benötigt?

Immer dann, wenn notarielle Schriftstücke Behörden, Gerichten oder ausländischen Stellen vorgelegt werden – häufig bei Eheschließungen, Erbverfahren oder Immobiliengeschäften mit internationalem Bezug.

Welche notariellen Dokumente können übersetzt werden?

Dazu gehören Vollmacht, Ehevertrag, Erbvertrag, Erbschein, Kaufvertrag, Immobilienvertrag, Schenkungsvertrag, Testamentsregisterauszug, Adoptionsurkunde oder Gründungsurkunde – ebenso weitere notariell beurkundete Schriftstücke aller Art.

Wann ist ein Dolmetscher beim Notartermin erforderlich?

Sobald eine der Parteien beim Notartermin die deutsche Sprache nicht ausreichend versteht, sollte ein beeidigter Dolmetscher hinzugezogen werden. Er überträgt alle Erklärungen mündlich in die jeweilige Sprache.

Weitere häufig gestellte Fragen

Brauche ich zusätzlich eine Apostille?
Das hängt vom Empfängerland ab. Eine Apostille auf dem Original und für die beglaubigte Übersetzung kann nötig sein – kurz bei der zuständigen Institution nachfragen.
Reicht eine Kopie oder ein Scan der Urkunde aus?
Zum Übersetzen reicht uns eine saubere Scan-Datei, etwa als PDF oder Foto – Ihr Originaldokument behalten Sie. Klären Sie vorab, ob der Empfänger eine Übersetzung von einer Kopie akzeptiert.
Wie lange dauert die Übersetzung einer notariellen Urkunde?
Üblich sind drei bis acht Arbeitstage. Müssen Sie es schneller haben, lässt sich bei freien Kapazitäten eine Expressübersetzung einrichten – sagen Sie uns einfach Ihren Wunschtermin.
In welche Sprachen übersetzen Sie notarielle Urkunden?
Über 55 Sprachen stehen zur Wahl. Besonders häufig gefragt sind Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Polnisch, Türkisch, Ukrainisch, Rumänisch oder Arabisch.
Was kostet die Übersetzung einer notariellen Urkunde?
Der Preis ergibt sich aus Umfang, Sprachkombination und Art des Dokuments. Schicken Sie uns einen Scan – Sie bekommen binnen weniger Stunden ein kostenloses, unverbindliches Angebot.
Werden meine Unterlagen vertraulich behandelt?
Notarielle Schriftstücke enthalten häufig schützenswerte Vermögens- und Personendaten. Diskretion gehört seit über 25 Jahren zu unserem Selbstverständnis.

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Höchste Termintreue

Termingerechte Lieferung als Zufriedenheitsgarant. Unsere Projektmanager stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Daher können wir bundesweit die kurzfristigsten Aufträge termin- und fachgerecht ausführen

Geheimhaltung

Ganz gleich ob Sie uns als Bank, Behörde oder Versicherung einen Vertrag als Auftrag schicken oder ob Sie als Privatkunde unserer Übersetzungsagentur eine Geburtsurkunde senden – Ihre Dokumente werden bei uns sicher und diskret behandelt

Unsere Leistungen im Überblick

Beglaubigte übersetzung

Bei der beglaubigten Übersetzung verbürgt sich der ermächtigter Übersetzer für die korrekte Übersetzung der Vorlage. Er bezeugt dies mit einer Beglaubigungsformel, bestehend aus seiner Unterschrift und seinem Stempel. Beglaubigte Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden anerkannt.

Weitere Dokumente

Unsere Fachübersetzer sind auf die von Ihnen geforderte Fachübersetzung spezialisiert und sprachlich wie fachlich auf dem neuesten Stand. Daher können wir etwa Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Führerscheine, Zeugnisse, Meldebescheinigungen, Scheidungsunterlagen oder diverse Dokumente übersetzen und beglaubigen.

Sprachen

Unser Fachübersetzungsdienst ist spezialisiert darauf, unterschiedliche Textsorten und Fachgebiete zu übersetzen. Das Repertoire an Sprachen reicht dabei von A wie Arabisch bis Z wie Zazaki. Wir übersetzen für Sie zuverlässig und schnell und das schon seit Jahren.

Apostille Übersetzung

Unsere vereidigten Übersetzer fertigen beglaubigte Übersetzungen von Apostillen. Die Apostille ist eine Form der Beglaubigung im weltweiten Rechtsverkehr. Es erstellen alle Länder Apostillen, die sich 1961 dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" angeschlossen haben.

Garantierte Qualität

Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Übersetzungsdienstleistung. Unser Fremdsprachenbüro erstellt zertifizierte Übersetzung nach Norm DIN EN ISO 17100. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich auf die Qualität und Präzision der Urkundenübersetzungen unseres Fremdsprachenservices voll und ganz verlassen können.

Vereidigte Dolmetscher

Wir dolmetschen in vielen Fachgebieten und Sprachen. Im Gegensatz zu Übersetzern, die geschriebene Texte in andere Sprachen übertragen, übersetzen Dolmetscher das gesprochene Wort. Dolmetscher helfen, dass Angehörige verschiedener Muttersprachen miteinander kommunizieren können.

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