Notarielle Urkunden übersetzen lassen – beglaubigt für Notare und Behörden
Ob Erbschein, Vollmacht, Ehevertrag oder Immobilienkaufvertrag – notarielle Urkunden brauchen für die Verwendung im Ausland oder bei deutschen Behörden eine beglaubigte Übersetzung. Die beglaubigte Übersetzung für Notare und Behörden fertigt unser Übersetzungsbüro durch ermächtigte und vereidigte Übersetzer an.
Jede Übersetzung trägt Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk des ermächtigten Übersetzers – der vollständige Inhalt einschließlich aller Vermerke wird mitübertragen. Die Beauftragung erfolgt digital per E-Mail – ein kostenloses Angebot erhalten Sie innerhalb weniger Stunden.
Vollmacht, Erbschein und Ehevertrag beglaubigt übersetzen
Zu den häufig angefragten Dokumenten zählen Vollmachten, Eheverträge, Erbverträge und der Erbschein. Auch Kaufverträge, Immobilienverträge, Schenkungsverträge und Partnerschaftsverträge übersetzen wir routiniert – inklusive aller juristischen Fachbegriffe.
Hinzu kommen weitere notariell beurkundete Urkunden wie Testamentsregisterauszüge, Gründungsurkunden oder Adoptionsurkunden – die fertigen Übersetzungen sind bei Ämtern und Standesämtern anerkannt.
Notarielle Dokumente für Behörden und Ausland übersetzen lassen
Für die Verwendung im Ausland verlangen Behörden, Gerichte, Berufsorganisationen und Bildungseinrichtungen in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Auch bei deutschen Stellen ist sie nötig, wenn fremdsprachige Urkunden eingereicht werden müssen. Eine Urkunde für den Notar zu übersetzen gehört dabei zum Tagesgeschäft – ebenso wie Übersetzungen für Standesamt oder Gericht.
Bei internationaler Verwendung kommt häufig eine Apostille hinzu. Diese erhalten Sie auf dem Originaldokument beim zuständigen Land- oder Oberlandesgericht – die Übersetzung der Apostille fertigen wir gern mit an.
Dolmetscher beim Notartermin – wenn Deutsch nicht ausreicht
Beherrscht eine der Vertragsparteien beim Notartermin die deutsche Sprache nicht ausreichend, sollte ein beeidigter Dolmetscher hinzugezogen werden. Er überträgt sämtliche Erklärungen und den Inhalt der Urkunde mündlich in die jeweilige Sprache.
Wir vermitteln Ihnen erfahrene Dolmetscher für Notartermine und Beurkundungen in zahlreichen Sprachen – ob für Vollmachten, Eheverträge, Grundstückskäufe oder Erbangelegenheiten. Eine frühzeitige Anfrage ist sinnvoll, um den passenden Dolmetscher rechtzeitig einzuplanen.
Beurkundete Dokumente in über 55 Sprachen übersetzen
Bei notariellen Urkunden gefragt sind häufig Kombinationen wie Deutsch–Französisch, Deutsch–Russisch, Deutsch–Polnisch oder Deutsch–Türkisch. Ebenso werden Englisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch oder Niederländisch regelmäßig benötigt.
Unser Übersetzungsdienst deckt zudem osteuropäische Sprachen wie Ukrainisch, Rumänisch, Bulgarisch und Serbisch ab. Aus dem Tamilischen, Georgischen, Usbekischen, Persischen oder Paschto übersetzen wir ebenfalls ins Deutsche.
Unterschied zwischen Übersetzung, Beglaubigung und Apostille
Drei Begriffe, die häufig verwechselt werden: Die Übersetzung überträgt den Inhalt einer Urkunde in eine andere Sprache. Die Beglaubigung erfolgt durch einen vereidigten Übersetzer und bestätigt mit Stempel und Unterschrift die Richtigkeit der Übersetzung – nur dann wird sie von deutschen Behörden, Gerichten und Notaren anerkannt.
Die Apostille bestätigt zusätzlich die Echtheit der Original-Urkunde nach dem Haager Übereinkommen. Sie wird vom zuständigen Land- oder Oberlandesgericht ausgestellt und ist für die Verwendung im Ausland oft erforderlich. Im Zweifel klären Sie die genaue Anforderung beim Empfänger – Konsulat, Standesamt oder Notar im Zielland.
Beglaubigte Übersetzung für Notare im Ausland – Praxisbeispiele
Immobilienkauf in Spanien: Wer in Spanien eine Wohnung erwirbt, braucht eine beglaubigte spanische Übersetzung der deutschen Vollmacht oder des Personalausweises – inklusive Apostille auf dem Original. Wir übernehmen die Übersetzung, der spanische Notar prüft.
Erbschaftsverfahren in Frankreich: Für einen französischen notaire übersetzen wir den deutschen Erbschein samt Testamentsregisterauszug beglaubigt ins Französische – häufig zusätzlich mit Apostille. Auch das umgekehrte Verfahren (französischer Erbschein für deutsche Standesämter) gehört zum Tagesgeschäft. Unsere Übersetzungen werden bundesweit von Behörden, Gerichten und Notaren anerkannt.
Ablauf und Angebot für notarielle Urkunden-Übersetzung
Senden Sie uns die Unterlagen einfach per E-Mail, Fax oder Post – eine Anreise ist nicht nötig. Als bundesweit tätige Übersetzungsagentur und Dolmetscherbüro helfen wir Ihnen weiter, ob in Hamburg, Frankfurt, Köln, Düsseldorf, Wilhelmshaven oder in jeder anderen Region Deutschlands. Die Lieferung erfolgt per PDF oder per Post.
Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an – schnell, kostenlos und unverbindlich.
Notarielle Urkunden – Häufige Fragen & Antworten
Häufig gefragt – direkt beantwortet:
Was ist eine beglaubigte Übersetzung notarieller Urkunden?
Sie wird von einem vereidigten Übersetzer angefertigt und mit Stempel sowie Unterschrift versehen. Damit eignet sie sich für die Vorlage bei Ämtern, Gerichten und Notaren.
Wann wird eine beglaubigte Übersetzung notarieller Urkunden benötigt?
Immer dann, wenn notarielle Schriftstücke Behörden, Gerichten oder ausländischen Stellen vorgelegt werden – häufig bei Eheschließungen, Erbverfahren oder Immobiliengeschäften mit internationalem Bezug.
Welche notariellen Dokumente können übersetzt werden?
Dazu gehören Vollmacht, Ehevertrag, Erbvertrag, Erbschein, Kaufvertrag, Immobilienvertrag, Schenkungsvertrag, Testamentsregisterauszug, Adoptionsurkunde oder Gründungsurkunde – ebenso weitere notariell beurkundete Schriftstücke aller Art.
Wann ist ein Dolmetscher beim Notartermin erforderlich?
Sobald eine der Parteien beim Notartermin die deutsche Sprache nicht ausreichend versteht, sollte ein beeidigter Dolmetscher hinzugezogen werden. Er überträgt alle Erklärungen mündlich in die jeweilige Sprache.
Weitere häufig gestellte Fragen
▶Brauche ich zusätzlich eine Apostille?
▶Reicht eine Kopie oder ein Scan der Urkunde aus?
▶Wie lange dauert die Übersetzung einer notariellen Urkunde?
▶In welche Sprachen übersetzen Sie notarielle Urkunden?
▶Was kostet die Übersetzung einer notariellen Urkunde?
▶Werden meine Unterlagen vertraulich behandelt?
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Schnell und günstig übersetzen lassen. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen bis spätestens 09.00 Uhr und Sie bekommen Ihre Expressübersetzung per E-Mail innerhalb von 24 Stunden, sofern wir freie Kapazitäten haben
Höchste Termintreue
Termingerechte Lieferung als Zufriedenheitsgarant. Unsere Projektmanager stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Daher können wir bundesweit die kurzfristigsten Aufträge termin- und fachgerecht ausführen
Geheimhaltung
Ganz gleich ob Sie uns als Bank, Behörde oder Versicherung einen Vertrag als Auftrag schicken oder ob Sie als Privatkunde unserer Übersetzungsagentur eine Geburtsurkunde senden – Ihre Dokumente werden bei uns sicher und diskret behandelt
Unsere Leistungen im Überblick
Beglaubigte übersetzung
Bei der beglaubigten Übersetzung verbürgt sich der ermächtigter Übersetzer für die korrekte Übersetzung der Vorlage. Er bezeugt dies mit einer Beglaubigungsformel, bestehend aus seiner Unterschrift und seinem Stempel. Beglaubigte Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden anerkannt.
Weitere Dokumente
Unsere Fachübersetzer sind auf die von Ihnen geforderte Fachübersetzung spezialisiert und sprachlich wie fachlich auf dem neuesten Stand. Daher können wir etwa Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Führerscheine, Zeugnisse, Meldebescheinigungen, Scheidungsunterlagen oder diverse Dokumente übersetzen und beglaubigen.
Apostille Übersetzung
Unsere vereidigten Übersetzer fertigen beglaubigte Übersetzungen von Apostillen. Die Apostille ist eine Form der Beglaubigung im weltweiten Rechtsverkehr. Es erstellen alle Länder Apostillen, die sich 1961 dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" angeschlossen haben.
Garantierte Qualität
Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Übersetzungsdienstleistung. Unser Fremdsprachenbüro erstellt zertifizierte Übersetzung nach Norm DIN EN ISO 17100. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich auf die Qualität und Präzision der Urkundenübersetzungen unseres Fremdsprachenservices voll und ganz verlassen können.
Vereidigte Dolmetscher
Wir dolmetschen in vielen Fachgebieten und Sprachen. Im Gegensatz zu Übersetzern, die geschriebene Texte in andere Sprachen übertragen, übersetzen Dolmetscher das gesprochene Wort. Dolmetscher helfen, dass Angehörige verschiedener Muttersprachen miteinander kommunizieren können.