Das Handelsregister ist ein öffentlich einsehbarer Katalog, welcher Eintragungen über angemeldete Kaufleute, Offene Handelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften (GmbH etc.) umfasst. Der HR-Auszug erteilt Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebes. Grundsätzlich können Sie beim zuständigen Registergericht / Amtsgericht, bei welchem das Handelsregister geführt wird, wegen eines Auszuges anfragen.
Eine beglaubigte HRA Übersetzung ins Englische etwa, kann notwendig werden, wenn Sie als Unternehmen beispielsweise an einer Ausschreibung teilnehmen und der öffentliche oder private Auftraggeber im Ausland sitzt. Ebenso richtig Sie bei unserer online Übersetzungsagentur, wenn Sie eine ungarische, schwedische, niederländische, russische, italienische, portugiesische, griechische oder spanische Übersetzung Ihres online Handelsregisterauszugs benötigen.
Handelsregister beglaubigt ins Englische übersetzen – Übersetzung Registerauszug – diskret, express und preiswert
Ebenfalls interessant kann die Übersetzung des Handelsregisterauszuges werden, wenn beispielsweise ein ausländisches Unternehmen Gesellschafter Ihrer Firma werden möchte. Natürlich erstellt unser Dolmetscherbüro Ihnen auch eine juristische Fachübersetzung eines ausländischen Handelsregisterauszugs ins Deutsche. Beispielsweise können wir Ihnen eine zertifizierte Translation des „Certificate of registration“ oder auch „Excerpt from the commercial register“ erstellen, wenn Sie es für das Finanzamt benötigen
Ganz gleich ob Sie bestätigte Übersetzung eines Handelsregisterauszugs als Aktuellen Ausdruck, Chronologischen Ausdruck oder Historischen Ausdruck benötigen- die juristischen Übersetzer des Übersetzungsbüros 2000 in Oldenburg können für Sie rechtsgültig und günstig ins Norwegische, Polnische und Dänische übersetzen. Genauso können wir Ihren arabischen, lettischen, tschechischen, slowakischen, slowenischen, chinesischen, persischen, koreanischen oder türkischen Registerauszug offiziell anerkannt ins Deutsche übersetzen.
Handelsregisterauszug amtlich übersetzen lassen – Ihr Dolmetscherbüro, günstig und im gesamten Bundesgebiet
Bitte senden Sie uns Ihre Gewerbeanmeldung, Ihre Gewerbeummeldung oder Ihren Handelsregisterauszug per E-Mail, Fax oder Post. Dabei ist es irrelevant, ob Sie die Übersetzung in Dortmund, München, Braunschweig, Hannover, Bonn, Soltau, Ulm, Köln, Kiel, Berlin, Hamburg oder Bremen benötigen. Nach Durchsicht übermitteln wir Ihnen ein kostenloses Angebot.
Ebenso ist unsere Übersetzungsagentur der richtige Partner für Sie, wenn Sie aus der Region kommen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie die beglaubigte Übersetzung in Ostfriesland (Aurich, Emden, Leer, Norden, Wiesmoor, Wittmund) oder in Jever, Varel, Wilhelmshaven, Cloppenburg, Melle, Meppen, Papenburg, Nordenham, Wittmund oder Vechta benötigen.
Bei Bedarf können unsere Dolmetscher auch eine Schnellübersetzung Ihres HR-Auszugs erstellen. Fragen Sie den Handelsregisterauszug als Eilübersetzung an und unser Übersetzungsbüro wird schnellstmöglich liefern.
Notariell beglaubigte Handelsregisterauszug übersetzen lassen – Kosten pro Seite ab 35,00 €, zzgl. 19% MwSt.
Auch eine Vorabsendung der amtlich beglaubigten Übersetzung vom Handelsregisterauszug als PDF per E-Mail ist möglich. Denken Sie jedoch bitte daran, eine rechtsgültige Übersetzung Ihres HRA besitzen Sie erst, wenn das rechtsgültige Dokument per Post ankommt. Unser Sprachendienst übersetzt gemäß der Norm DIN EN ISO 17100.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder fordern Sie ein kostenloses Angebot für die Übersetzung Ihrer Unterlagen an
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Expressübersetzung
Schnell und günstig übersetzen lassen. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen bis spätestens 09.00 Uhr und Sie bekommen Ihre Expressübersetzung per E-Mail innerhalb von 24 Stunden, sofern wir freie Kapazitäten haben
Höchste Termintreue
Termingerechte Lieferung als Zufriedenheitsgarant. Unsere Projektmanager stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Daher können wir bundesweit die kurzfristigsten Aufträge termin- und fachgerecht ausführen
Geheimhaltung
Ganz gleich ob Sie uns als Bank, Behörde oder Versicherung einen Vertrag als Auftrag schicken oder ob Sie als Privatkunde unserer Übersetzungsagentur eine Geburtsurkunde senden – Ihre Dokumente werden bei uns sicher und diskret behandelt
Unsere Leistungen im Überblick
Beglaubigte übersetzung
Bei der beglaubigten Übersetzung verbürgt sich der ermächtigter Übersetzer für die korrekte Übersetzung der Vorlage. Er bezeugt dies mit einer Beglaubigungsformel, bestehend aus seiner Unterschrift und seinem Stempel. Beglaubigte Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden anerkannt.
Weitere Dokumente
Unsere Fachübersetzer sind auf die von Ihnen geforderte Fachübersetzung spezialisiert und sprachlich wie fachlich auf dem neuesten Stand. Daher können wir etwa Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Führerscheine, Zeugnisse, Meldebescheinigungen, Scheidungsunterlagen oder diverse Dokumente übersetzen und beglaubigen.
Apostille Übersetzung
Unsere vereidigten Übersetzer fertigen beglaubigte Übersetzungen von Apostillen. Die Apostille ist eine Form der Beglaubigung im weltweiten Rechtsverkehr. Es erstellen alle Länder Apostillen, die sich 1961 dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" angeschlossen haben.
Garantierte Qualität
Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Übersetzungsdienstleistung. Unser Fremdsprachenbüro erstellt zertifizierte Übersetzung nach Norm DIN EN ISO 17100. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich auf die Qualität und Präzision der Urkundenübersetzungen unseres Fremdsprachenservices voll und ganz verlassen können.
Vereidigte Dolmetscher
Wir dolmetschen in vielen Fachgebieten und Sprachen. Im Gegensatz zu Übersetzern, die geschriebene Texte in andere Sprachen übertragen, übersetzen Dolmetscher das gesprochene Wort. Dolmetscher helfen, dass Angehörige verschiedener Muttersprachen miteinander kommunizieren können.