Dolmetscher für Gericht, Standesamt & Notar – bundesweit
Ein beeidigter Dolmetscher überträgt das gesprochene Wort – bei Gerichtsverhandlungen, Trauungen, notariellen Beurkundungen oder Behördenterminen. Er wird auch vereidigter oder allgemein beeidigter Dolmetscher genannt und ist von einem Gericht für die mündliche Sprachübertragung verpflichtet. Im Unterschied dazu fertigt ein vereidigten Übersetzer schriftliche, beglaubigte Übersetzungen an.
Was einen beeidigten Dolmetscher ausmacht
Ein beeidigter Dolmetscher ist gerichtlich verpflichtet und überträgt gesprochene Sprache treu und vollständig. Bei amtlichen, gerichtlichen und notariellen Terminen ist diese Verpflichtung Voraussetzung dafür, dass die Verständigung rechtlich anerkannt wird. Wird zusätzlich ein schriftliches Dokument benötigt, übernimmt die beglaubigte Übersetzung ein vereidigter Übersetzer unseres Übersetzungsbüros.
Welche Dolmetscharten ein beeidigter Dolmetscher anbietet
Je nach Situation kommen unterschiedliche Techniken zum Einsatz: das Konsekutivdolmetschen (zeitversetzt, etwa bei Verhandlungen und Beurkundungen), das Simultandolmetschen (zeitgleich, bei Konferenzen, Tagungen und Gerichtsterminen), das Flüsterdolmetschen für einzelne Zuhörer sowie das Verhandlungsdolmetschen bei Gesprächen und Geschäftsterminen, etwa auf Polnisch, Rumänisch oder Italienisch. Welche Form passt, klären wir vorab mit Ihnen.
Für welche Termine ein beeidigter Dolmetscher gebraucht wird
Häufige Anlässe sind Gerichtsverhandlungen, polizeiliche Vernehmungen, Trauungen am Standesamt, notarielle Beurkundungen, Termine bei der Ausländerbehörde oder beim Jobcenter sowie ärztliche und geschäftliche Gespräche. In der Praxis suchen viele gezielt nach einem Dolmetscher für das Standesamt, für die Ausländerbehörde oder für das Gericht – etwa für Georgisch, Ungarisch oder Tigrinya; gemeint ist stets die gerichtlich beeidigte Fachkraft.
In welche Sprachen wir dolmetschen
Wir vermitteln Dolmetscher für viele Sprachen – unter anderem Ukrainisch, Persisch (Farsi und Dari), Kurdisch (Sorani und Kurmandschi), Albanisch, Serbisch, Bulgarisch, Vietnamesisch, Chinesisch sowie Englisch und Französisch. Häufig gefragt sind etwa Einsätze für Arabisch (auch für Sprecher aus Syrien, dem Irak oder dem Libanon), Russisch (auch aus Kasachstan) oder Spanisch (auch aus Argentinien oder Mexiko).
Beeidigten Dolmetscher anfragen – so funktioniert der Ablauf
Als Übersetzungs- und Dolmetscherbüro übernehmen wir dank guter Vernetzung Termine im gesamten Bundesgebiet – etwa in Berlin, Bielefeld, Frankfurt, Düsseldorf, Duisburg, Wuppertal, Magdeburg, Kassel, Paderborn und Hagen.
Häufige Fragen zum beeidigten Dolmetscher
Kurz und direkt beantwortet:
Wann brauche ich einen beeidigten Dolmetscher?
Immer dann, wenn bei einem amtlichen, gerichtlichen oder notariellen Termin gesprochene Sprache zuverlässig und vollständig übertragen werden muss – etwa bei Gericht, am Standesamt, beim Notar oder bei der Ausländerbehörde.
Worin unterscheiden sich Dolmetscher und Übersetzer?
Ein Dolmetscher überträgt gesprochene Sprache bei Terminen; ein Übersetzer überträgt schriftliche Texte und beglaubigt sie. Für eine beglaubigte Übersetzung von Dokumenten ist also der vereidigte Übersetzer zuständig, für Gespräche die mündliche Sprachübertragung.
Welche Dolmetscharten bieten Sie an?
Konsekutiv-, Simultan-, Flüster- und Verhandlungsdolmetschen – je nach Anlass und Teilnehmerzahl. Welche Form sich eignet, besprechen wir vorab mit Ihnen.
Was kostet ein beeidigter Dolmetscher?
Die Kosten hängen von Sprache, Dauer, Anlass und Anfahrt ab. Nennen Sie uns Termin, Ort und Sprache, dann erhalten Sie vorab ein unverbindliches Angebot mit klaren Konditionen.
Weitere häufig gestellte Fragen
Ist ein beeidigter Dolmetscher dasselbe wie ein vereidigter Dolmetscher?
Werden Ihre Dolmetscherleistungen von Behörden anerkannt?
Begleitet der Dolmetscher auch Behördengänge und Termine vor Ort?
Können Sie kurzfristig einen Dolmetscher stellen?
Jetzt kostenloses Express-Angebot anfordern
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Ganz gleich ob Sie uns als Bank, Behörde oder Versicherung einen Vertrag als Auftrag schicken oder ob Sie als Privatkunde unserer Übersetzungsagentur eine Geburtsurkunde senden – Ihre Dokumente werden bei uns sicher und diskret behandelt
Unsere Leistungen im Überblick
Beglaubigte übersetzung
Bei der beglaubigten Übersetzung verbürgt sich der ermächtigter Übersetzer für die korrekte Übersetzung der Vorlage. Er bezeugt dies mit einer Beglaubigungsformel, bestehend aus seiner Unterschrift und seinem Stempel. Beglaubigte Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden anerkannt.
Weitere Dokumente
Unsere Fachübersetzer sind auf die von Ihnen geforderte Fachübersetzung spezialisiert und sprachlich wie fachlich auf dem neuesten Stand. Daher können wir etwa Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Führerscheine, Zeugnisse, Meldebescheinigungen, Scheidungsunterlagen oder diverse Dokumente übersetzen und beglaubigen.
Apostille Übersetzung
Unsere vereidigten Übersetzer fertigen beglaubigte Übersetzungen von Apostillen. Die Apostille ist eine Form der Beglaubigung im weltweiten Rechtsverkehr. Es erstellen alle Länder Apostillen, die sich 1961 dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" angeschlossen haben.
Garantierte Qualität
Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Übersetzungsdienstleistung. Unser Fremdsprachenbüro erstellt zertifizierte Übersetzung nach Norm DIN EN ISO 17100. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich auf die Qualität und Präzision der Urkundenübersetzungen unseres Fremdsprachenservices voll und ganz verlassen können.
Vereidigte Dolmetscher
Wir dolmetschen in vielen Fachgebieten und Sprachen. Im Gegensatz zu Übersetzern, die geschriebene Texte in andere Sprachen übertragen, übersetzen Dolmetscher das gesprochene Wort. Dolmetscher helfen, dass Angehörige verschiedener Muttersprachen miteinander kommunizieren können.