Beglaubigte Übersetzung Finnisch–Deutsch für Urkunden und Behörden
Sie sind aus Finnland nach Deutschland gezogen – und plötzlich verlangt jedes Amt beglaubigte Übersetzungen. Wir übersetzen Ihre finnischen Urkunden Finnisch–Deutsch mit Stempel und Beglaubigungsformel, sodass Behörden, Gerichte und Hochschulen sie akzeptieren. Eine solche beglaubigte Übersetzung heißt umgangssprachlich auch amtliche, offizielle, bestätigte oder zertifizierte Übersetzung.
Angefertigt werden sie von unseren in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzern für Finnisch – für Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Diplome, Zeugnisse, Führerscheine und viele weitere Dokumente.
Als Übersetzungsbüro für Finnisch bringen wir über 25 Jahre Erfahrung mit Urkunden, Zeugnissen und Verträgen mit.
Finnische Dokumente übersetzen lassen
Ob Einbürgerung, Studium oder Jobwechsel – die folgenden finnischen Dokumente legen unsere Auftraggeber am häufigsten vor:
Besonderheiten: finnische Sprache und Urkunden
Finnisch oder Schwedisch? Finnland hat zwei Amtssprachen: Finnisch und Schwedisch. Urkunden aus Finnland können daher auch schwedischsprachig oder zweisprachig ausgestellt sein. Schicken Sie uns einfach einen Scan – wir prüfen, in welcher Sprache Ihr Dokument verfasst ist, und übersetzen es entsprechend.
Eine Sprache für sich. Finnisch gehört nicht zu den skandinavischen Sprachen, sondern ist finno-ugrisch und damit mit Estnisch und Ungarisch verwandt. Grammatik und Wortbildung unterscheiden sich grundlegend vom Deutschen. Geschrieben wird in lateinischer Schrift mit den Sonderzeichen ä, ö und å, die in der Übersetzung erhalten bleiben.
Fachübersetzungen Finnisch und Sprachrichtung
Verträge, Handelsbilanzen, Jahresabschlüsse, Gebrauchsanleitungen: Auch außerhalb der Urkundenübersetzung sind wir als vereidigter Übersetzer Finnisch Ihr Ansprechpartner. Unsere Diplomübersetzer und Fachübersetzer arbeiten in beide Richtungen – Finnisch–Deutsch ebenso wie Deutsch–Finnisch, orientiert an der Norm DIN EN ISO 17100.
Beeidigte Dolmetscher für Finnisch–Deutsch
Was schriftlich übersetzt wird, übernimmt der Übersetzer; wird gesprochen, kommt der Dolmetscher. Für Finnisch vermitteln wir beeidigte Dolmetscher – vor Gericht und beim Notar, im Standesamt, bei Behörden- und Anwaltsterminen sowie bei Vertragsverhandlungen und auf Messen.
Beeidigte Dolmetscher stellen wir bundesweit – zum Beispiel in Kiel und Lübeck, an der Ostsee etwa in Rostock und Schwerin.
Wann wird eine beglaubigte Übersetzung Finnisch–Deutsch benötigt?
Typische Anlässe: Einbürgerung, Eheschließung, Studium, Anerkennung von Berufsabschlüssen, Aufenthaltstitel, Gerichts- oder Notartermine. Was die annehmende Stelle im Einzelfall fordert, unterscheidet sich – ein kurzer Anruf beim Standesamt, der Ausländerbehörde, dem Jobcenter oder der Hochschule klärt das vorab.
Ablauf: in wenigen Schritten zur beglaubigten Finnisch-Übersetzung
Beglaubigte Übersetzung Finnisch–Deutsch online beauftragen
Ob Rückkehrer aus Finnland, Studierende oder Unternehmen: Wir übersetzen für Auftraggeber im gesamten Bundesgebiet, etwa in Bremen, Hamburg oder Köln. Welche Unterlagen im Einzelfall gefordert sind, klären Sie vorab mit der annehmenden Stelle.
Fordern Sie Ihr unverbindliches Festpreis-Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung Finnisch–Deutsch an – wir melden uns kurzfristig zurück.
Häufige Fragen zur beglaubigten Finnisch-Übersetzung
Kurz und direkt beantwortet:
Werden Ihre Finnisch-Übersetzungen von deutschen Behörden anerkannt?
Ja. Trägt die Übersetzung Stempel und Beglaubigungsformel eines in Deutschland vereidigten Übersetzers, erkennen Standesämter, Ausländerbehörden, Hochschulen und Gerichte sie im ganzen Land an. Ob sie im konkreten Fall genügt, entscheidet die annehmende Stelle.
Meine Urkunde aus Finnland ist auf Schwedisch – übersetzen Sie sie auch?
Ja. Finnland hat zwei Amtssprachen, Finnisch und Schwedisch. Urkunden können daher schwedischsprachig oder zweisprachig sein. Schicken Sie uns einen Scan; wir prüfen die Sprache und übersetzen das Dokument entsprechend.
Ist Finnisch mit Schwedisch oder Norwegisch verwandt?
Nein. Finnisch gehört nicht zu den skandinavischen Sprachen, sondern ist finno-ugrisch und mit Estnisch und Ungarisch verwandt. Für Ihre Urkunde brauchen Sie einen Übersetzer für Finnisch.
Bleiben die Sonderzeichen ä, ö und å in der Übersetzung erhalten?
Ja. Namen und Ortsangaben übernehmen wir mit den finnischen Sonderzeichen aus Ihrem Dokument.
Weitere häufig gestellte Fragen
▶Reicht ein Scan oder benötigen Sie das Original?
▶Brauche ich für eine finnische Urkunde eine Apostille?
▶Kann ich die Übersetzung online beauftragen?
▶Was kostet eine beglaubigte Übersetzung Finnisch–Deutsch?
Jetzt kostenloses Express-Angebot anfordern
Expressübersetzung
Schnell und günstig übersetzen lassen. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen bis spätestens 09.00 Uhr und Sie bekommen Ihre Expressübersetzung per E-Mail innerhalb von 24 Stunden, sofern wir freie Kapazitäten haben
Höchste Termintreue
Termingerechte Lieferung als Zufriedenheitsgarant. Unsere Projektmanager stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Daher können wir bundesweit die kurzfristigsten Aufträge termin- und fachgerecht ausführen
Geheimhaltung
Ganz gleich ob Sie uns als Bank, Behörde oder Versicherung einen Vertrag als Auftrag schicken oder ob Sie als Privatkunde unserer Übersetzungsagentur eine Geburtsurkunde senden – Ihre Dokumente werden bei uns sicher und diskret behandelt
Unsere Leistungen im Überblick
Beglaubigte übersetzung
Bei der beglaubigten Übersetzung verbürgt sich der ermächtigter Übersetzer für die korrekte Übersetzung der Vorlage. Er bezeugt dies mit einer Beglaubigungsformel, bestehend aus seiner Unterschrift und seinem Stempel. Beglaubigte Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden anerkannt.
Weitere Dokumente
Unsere Fachübersetzer sind auf die von Ihnen geforderte Fachübersetzung spezialisiert und sprachlich wie fachlich auf dem neuesten Stand. Daher können wir etwa Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Führerscheine, Zeugnisse, Meldebescheinigungen, Scheidungsunterlagen oder diverse Dokumente übersetzen und beglaubigen.
Apostille Übersetzung
Unsere vereidigten Übersetzer fertigen beglaubigte Übersetzungen von Apostillen. Die Apostille ist eine Form der Beglaubigung im weltweiten Rechtsverkehr. Es erstellen alle Länder Apostillen, die sich 1961 dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" angeschlossen haben.
Garantierte Qualität
Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Übersetzungsdienstleistung. Unser Fremdsprachenbüro erstellt zertifizierte Übersetzung nach Norm DIN EN ISO 17100. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich auf die Qualität und Präzision der Urkundenübersetzungen unseres Fremdsprachenservices voll und ganz verlassen können.
Vereidigte Dolmetscher
Wir dolmetschen in vielen Fachgebieten und Sprachen. Im Gegensatz zu Übersetzern, die geschriebene Texte in andere Sprachen übertragen, übersetzen Dolmetscher das gesprochene Wort. Dolmetscher helfen, dass Angehörige verschiedener Muttersprachen miteinander kommunizieren können.