Japanisch Deutsch übersetzen lassen

Beglaubigte Übersetzung Japanisch–Deutsch für Urkunden und Behörden

Das Standesamt verlangt eine beglaubigte Übersetzung Ihrer japanischen Urkunde – und jetzt? Wir übersetzen Japanisch–Deutsch mit Stempel und Beglaubigungsformel, sodass Behörden, Gerichte und Hochschulen die Unterlagen bundesweit akzeptieren. Umgangssprachlich heißt das auch amtliche, offizielle, bestätigte oder zertifizierte Übersetzung.

Angefertigt werden sie von unseren in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzern für Japanisch – für Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Diplome, Zeugnisse, Führerscheine und viele weitere Dokumente.

Als Übersetzungsbüro für Japanisch arbeiten wir seit über 25 Jahren. Sie beauftragen uns bequem online – Anfrage per E-Mail, Lieferung per Post, das PDF auf Wunsch vorab.

Japanische Dokumente übersetzen lassen

Wir übersetzen japanische Urkunden aller Art. Diese Dokumente erreichen uns am häufigsten:

Personenstand
Koseki (Familienregister), Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis, Scheidungsurkunde
Bildung
Schulzeugnis, Abiturzeugnis, Bachelorzeugnis, Masterzeugnis, Diplom, Notenübersicht
Beruf
Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Gehaltsabrechnung, Führungszeugnis, Führerschein
Behörde & Aufenthalt
Reisepass, Meldebescheinigung, Einbürgerungsurkunde, Vollmacht, Urkunden mit Apostille
Wirtschaft & Technik
Verträge, Bankunterlagen, Zertifikate, Bedienungsanleitungen und technische Dokumentation

Besonderheiten: japanische Urkunden und Schrift

Koseki statt Geburtsurkunde. Japan führt keine einzelnen Geburtsurkunden im deutschen Sinne. Personenstandsdaten stehen im Familienregister, dem Koseki; für Behörden wird ein Auszug daraus ausgestellt. Deutsche Ämter verlangen diesen Auszug häufig in beglaubigter Übersetzung – schicken Sie uns einfach einen Scan.

Drei Schriftsysteme, Namen zuerst. Japanisch kombiniert Kanji, Hiragana und Katakana in einem Text. In Urkunden steht zudem der Familienname vor dem Vornamen (etwa Tanaka Yuki). Namen übertragen wir in der üblichen Umschrift und geben die Reihenfolge so wieder, dass Behörden die Angaben eindeutig zuordnen können.

Fachübersetzungen und Sprachrichtung

Sie brauchen mehr als eine Urkundenübersetzung? Als vereidigter Übersetzer Japanisch übersetzen wir auch Fachtexte aus Recht, Wirtschaft, Technik, Medizin und Wissenschaft – von Verträgen und Bankunterlagen bis zu Bedienungsanleitungen. Unsere Diplomübersetzer und Fachübersetzer decken beide Sprachrichtungen ab, Japanisch–Deutsch ebenso wie Deutsch–Japanisch, in Anlehnung an die Norm DIN EN ISO 17100.

Beeidigte Dolmetscher für Japanisch–Deutsch

Sie brauchen jemanden, der vor Ort spricht statt schreibt? Wir vermitteln beeidigte Dolmetscher für Japanisch – für Gericht, Notar, Standesamt sowie Behörden-, Anwalts- und Geschäftstermine.

Beeidigte Dolmetscher stellen wir bundesweit – zum Beispiel in Düsseldorf und Köln, im Rhein-Main-Gebiet etwa in Frankfurt und Wiesbaden.

Wann wird eine beglaubigte Übersetzung Japanisch–Deutsch benötigt?

Standesämter, Ausländerbehörden, Hochschulen und Gerichte verlangen für japanische Unterlagen in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Das betrifft Eheschließung und Einbürgerung ebenso wie Studium, Berufsanerkennung, Aufenthaltstitel oder Notartermine. Den genauen Umfang legt die jeweilige Stelle fest – auch Jobcenter und Familiengerichte verlangen häufig übersetzte Nachweise.

Ablauf: in wenigen Schritten zur beglaubigten Übersetzung

1
Unterlagen senden
Senden Sie uns Ihre Urkunde als Scan oder Foto per E-Mail.
2
Festpreis-Angebot
Sie erhalten ein kostenloses Festpreis-Angebot, unverbindlich.
3
Freigabe
Nach Ihrer Freigabe und Zahlungseingang übersetzen unsere Übersetzer Ihr Dokument.
4
Lieferung
Die fertige beglaubigte Übersetzung Japanisch–Deutsch erhalten Sie deutschlandweit per Post, das PDF auf Wunsch vorab.

Beglaubigte Übersetzung Japanisch–Deutsch online beauftragen

Ob Studierende, Fachkräfte oder Unternehmen: Wir übersetzen für Auftraggeber im gesamten Bundesgebiet, etwa in Bremen, Stuttgart oder Hamburg. Welche Unterlagen im Einzelfall gefordert sind – und ob eine Apostille nötig ist –, klären Sie vorab mit der annehmenden Stelle.

Fordern Sie Ihr unverbindliches Festpreis-Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung Japanisch–Deutsch an – wir melden uns kurzfristig zurück.

Häufige Fragen zur beglaubigten Japanisch-Übersetzung

Kurz und direkt beantwortet:

Werden Ihre Japanisch-Übersetzungen von deutschen Behörden anerkannt?

Ja. Trägt die Übersetzung Stempel und Beglaubigungsformel eines in Deutschland vereidigten Übersetzers, erkennen Standesämter, Ausländerbehörden, Hochschulen und Gerichte sie im ganzen Land an. Ob sie im konkreten Fall genügt, entscheidet die annehmende Stelle.

Ich habe keine japanische Geburtsurkunde, nur einen Koseki-Auszug – reicht das?

Japan stellt keine einzelnen Geburtsurkunden aus; Personenstandsdaten stehen im Familienregister Koseki, aus dem ein Auszug ausgestellt wird. Deutsche Behörden akzeptieren ihn in der Regel in beglaubigter Übersetzung. Fragen Sie im Zweifel vorab bei der annehmenden Stelle nach.

Übersetzen Sie Kanji, Hiragana und Katakana?

Ja. Japanische Texte kombinieren alle drei Schriftsysteme. Unsere Übersetzer arbeiten mit allen dreien und übertragen Ihre Urkunde vollständig ins Deutsche.

Wie wird die japanische Namensreihenfolge übersetzt?

In japanischen Urkunden steht der Familienname vor dem Vornamen. Wir geben die Reihenfolge in der deutschen Fassung so wieder, dass Behörden Ihre Angaben eindeutig zuordnen können.

Weitere häufig gestellte Fragen

Reicht ein Scan oder benötigen Sie das Original?
Meist genügt ein gut lesbarer Scan oder ein Foto Ihrer Urkunde per E-Mail; das Original benötigen wir nicht. Ob die annehmende Stelle eine Übersetzung von einer Kopie akzeptiert, fragen Sie bitte vorab dort nach.
Brauche ich für eine japanische Urkunde eine Apostille?
Ob eine Apostille verlangt wird, richtet sich nach dem Verwendungszweck und der annehmenden Stelle – bitte dort vorab erfragen. Wir übersetzen das Dokument; die Echtheitsbestätigung des Originals läuft über die zuständigen Stellen.
Kann ich die Übersetzung online beauftragen?
Ja, ganz bequem von zu Hause: Sie schicken uns den Scan per E-Mail, bekommen einen Festpreis, und nach Ihrer Freigabe kommt die fertige Übersetzung per Post – das PDF bei Bedarf vorab.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung Japanisch–Deutsch?
Die Kosten bemessen sich nach Art, Umfang und Aufwand des Dokuments; für Standardurkunden gibt es Pauschalpreise. Ein unverbindliches Festpreis-Angebot bekommen Sie vorab kostenlos.

Jetzt kostenloses Express-Angebot anfordern

Kontakt

Sprache

Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Datenschutzerklärung

Expressübersetzung

Schnell und günstig übersetzen lassen. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen bis spätestens 09.00 Uhr und Sie bekommen Ihre Expressübersetzung per E-Mail innerhalb von 24 Stunden, sofern wir freie Kapazitäten haben

Höchste Termintreue

Termingerechte Lieferung als Zufriedenheitsgarant. Unsere Projektmanager stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Daher können wir bundesweit die kurzfristigsten Aufträge termin- und fachgerecht ausführen

Geheimhaltung

Ganz gleich ob Sie uns als Bank, Behörde oder Versicherung einen Vertrag als Auftrag schicken oder ob Sie als Privatkunde unserer Übersetzungsagentur eine Geburtsurkunde senden – Ihre Dokumente werden bei uns sicher und diskret behandelt

Unsere Leistungen im Überblick

Beglaubigte übersetzung

Bei der beglaubigten Übersetzung verbürgt sich der ermächtigter Übersetzer für die korrekte Übersetzung der Vorlage. Er bezeugt dies mit einer Beglaubigungsformel, bestehend aus seiner Unterschrift und seinem Stempel. Beglaubigte Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden anerkannt.

Weitere Dokumente

Unsere Fachübersetzer sind auf die von Ihnen geforderte Fachübersetzung spezialisiert und sprachlich wie fachlich auf dem neuesten Stand. Daher können wir etwa Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Führerscheine, Zeugnisse, Meldebescheinigungen, Scheidungsunterlagen oder diverse Dokumente übersetzen und beglaubigen.

Sprachen

Unser Fachübersetzungsdienst ist spezialisiert darauf, unterschiedliche Textsorten und Fachgebiete zu übersetzen. Das Repertoire an Sprachen reicht dabei von A wie Arabisch bis Z wie Zazaki. Wir übersetzen für Sie zuverlässig und schnell und das schon seit Jahren.

Apostille Übersetzung

Unsere vereidigten Übersetzer fertigen beglaubigte Übersetzungen von Apostillen. Die Apostille ist eine Form der Beglaubigung im weltweiten Rechtsverkehr. Es erstellen alle Länder Apostillen, die sich 1961 dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" angeschlossen haben.

Garantierte Qualität

Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Übersetzungsdienstleistung. Unser Fremdsprachenbüro erstellt zertifizierte Übersetzung nach Norm DIN EN ISO 17100. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich auf die Qualität und Präzision der Urkundenübersetzungen unseres Fremdsprachenservices voll und ganz verlassen können.

Vereidigte Dolmetscher

Wir dolmetschen in vielen Fachgebieten und Sprachen. Im Gegensatz zu Übersetzern, die geschriebene Texte in andere Sprachen übertragen, übersetzen Dolmetscher das gesprochene Wort. Dolmetscher helfen, dass Angehörige verschiedener Muttersprachen miteinander kommunizieren können.

Fachgebiete

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