Erbschaftsdokumente übersetzen lassen – beglaubigte Übersetzungen für Notare und Gerichte
Die beglaubigte Urkundenübersetzung für Nachlassfälle ist entscheidend, wenn Sie ein Erbschaftsdokument beim Nachlassgericht geltend machen möchten. Ob als Nachlasspfleger, Erbenermittler oder als Privatperson auf der Suche nach Verwandten des Erblassers – wir sind Ihr erfahrener Ansprechpartner für die Übersetzung von Nachlassunterlagen.
Unser Übersetzungsbüro fertigt präzise beglaubigte Übersetzungen an, versehen mit Stempel und Unterschrift eines vereidigten Übersetzers, damit Ihr Dokument von Behörden und Gerichten anerkannt wird. Die Beauftragung erfolgt digital per E-Mail – ein kostenloses Angebot erhalten Sie innerhalb weniger Stunden.
Personenstandsurkunden für den Nachlassfall übersetzen
Unser Übersetzungsdienst übersetzt unter anderem eine englische Geburtsurkunde aus den USA, Kanada oder Australien. Ebenso übertragen wir eine englische Scheidungsurkunde mit Apostille oder eine spanische Taufurkunde aus Argentinien oder Chile.
Auch eine französische Meldebestätigung oder eine litauische Heiratsurkunde übertragen wir amtlich anerkannt. So wird Ihr Nachlassdokument korrekt übersetzt – ganz gleich, aus welchem Land es stammt und ob eine Apostille beigefügt ist.
Testament, Sterbeurkunde und Vollmachten amtlich übersetzen
Ebenso fertigen wir die beglaubigte Übersetzung einer Sterbeurkunde an. Senden Sie uns eine E-Mail, wenn wir eine Eheurkunde, Adoptionsunterlagen oder ein Testament übersetzen sollen – etwa aus dem Russischen, Ukrainischen, Türkischen, Griechischen oder Italienischen ins Deutsche. Gerade bei Erbschaftsdokumenten kommt es auf jede Formulierung an.
Als vereidigter Übersetzer fertigen wir auch die amtlich anerkannte Übersetzung einer spanischen Abstammungsurkunde, eines bosnischen Familienbuchs oder eines serbischen Stammbuchauszugs an. Ebenso übersetzen wir polnische Hochzeitspapiere sowie auf Wunsch Ihr Führungszeugnis.
Nachlassunterlagen für das Erbscheinverfahren übersetzen
Für den Erbschein benötigt das Nachlassgericht jede fremdsprachige Personenstandsurkunde in beglaubigter Übersetzung. Bei grenzüberschreitenden Erbfällen kommt zudem die EU-Erbrechtsverordnung zum Tragen – etwa wenn ein Europäisches Nachlasszeugnis aus einem anderen Mitgliedstaat vorgelegt und übersetzt werden muss.
Als Übersetzungs- und Dolmetscherbüro übernehmen wir jede beglaubigte Übersetzung für den erforderlichen Erbnachweis – bundesweit und unabhängig vom Herkunftsland.
Ablauf und Angebot für Ihre Nachlassübersetzung
Für ein Angebot genügt es, wenn Sie uns die Urkunden als Scan per E-Mail senden – ob aus Hamburg, München, Köln oder Mannheim, ob aus Berlin, Nürnberg, Bremen oder jeder anderen Region. Wir orientieren uns an der Norm DIN EN ISO 17100 – für eine fachgerechte und präzise Übersetzungsqualität.
Senden Sie uns Ihre Nachlassunterlagen jetzt per E-Mail – Ihr kostenloses Angebot erhalten Sie in wenigen Stunden.
Beglaubigte Übersetzung von Nachlassunterlagen – Häufige Fragen & Antworten
Häufig gefragt – direkt beantwortet:
Reicht eine Kopie oder ein Scan der Nachlassunterlagen aus?
Meist genügt ein gut lesbarer Scan oder eine Fotokopie für die beglaubigte Übersetzung – das Original muss in der Regel nicht eingesendet werden. Fragen Sie sicherheitshalber beim Nachlassgericht nach.
Werden beglaubigte Übersetzungen von Nachlassunterlagen anerkannt?
Notare, Gerichte, Standesämter und weitere Behörden erkennen beglaubigte Übersetzungen bundesweit an. Bei ausländischer Verwendung kann zusätzlich eine Apostille verlangt werden.
Wer darf Nachlassunterlagen amtlich übersetzen?
Amtliche Übersetzungen stammen ausschließlich von öffentlich bestellten, vereidigten Übersetzern. Sie tragen Stempel und Unterschrift und werden dadurch von Behörden akzeptiert.
Wie lange dauert die Übersetzung von Nachlassunterlagen?
Üblicherweise dauert die Bearbeitung drei bis acht Arbeitstage, je nach Seitenzahl. Steht Ihre Nachlasssache unter Zeitdruck, ist eine zügigere Bearbeitung auf Anfrage machbar.
Weitere häufig gestellte Fragen
▶Was kostet die Übersetzung von Nachlassunterlagen?
▶Wofür wird eine Übersetzung von Nachlassunterlagen benötigt?
▶Welche Erbschaftsdokumente übersetzen Sie?
▶Aus welchen Sprachen übersetzen Sie Nachlassunterlagen?
▶Brauche ich für ausländische Erbschaftsdokumente eine Apostille?
▶Werden meine Nachlassunterlagen vertraulich behandelt?
Jetzt kostenloses Express-Angebot anfordern
Expressübersetzung
Schnell und günstig übersetzen lassen. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen bis spätestens 09.00 Uhr und Sie bekommen Ihre Expressübersetzung per E-Mail innerhalb von 24 Stunden, sofern wir freie Kapazitäten haben
Höchste Termintreue
Termingerechte Lieferung als Zufriedenheitsgarant. Unsere Projektmanager stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Daher können wir bundesweit die kurzfristigsten Aufträge termin- und fachgerecht ausführen
Geheimhaltung
Ganz gleich ob Sie uns als Bank, Behörde oder Versicherung einen Vertrag als Auftrag schicken oder ob Sie als Privatkunde unserer Übersetzungsagentur eine Geburtsurkunde senden – Ihre Dokumente werden bei uns sicher und diskret behandelt
Unsere Leistungen im Überblick
Beglaubigte übersetzung
Bei der beglaubigten Übersetzung verbürgt sich der ermächtigter Übersetzer für die korrekte Übersetzung der Vorlage. Er bezeugt dies mit einer Beglaubigungsformel, bestehend aus seiner Unterschrift und seinem Stempel. Beglaubigte Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden anerkannt.
Weitere Dokumente
Unsere Fachübersetzer sind auf die von Ihnen geforderte Fachübersetzung spezialisiert und sprachlich wie fachlich auf dem neuesten Stand. Daher können wir etwa Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Führerscheine, Zeugnisse, Meldebescheinigungen, Scheidungsunterlagen oder diverse Dokumente übersetzen und beglaubigen.
Apostille Übersetzung
Unsere vereidigten Übersetzer fertigen beglaubigte Übersetzungen von Apostillen. Die Apostille ist eine Form der Beglaubigung im weltweiten Rechtsverkehr. Es erstellen alle Länder Apostillen, die sich 1961 dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" angeschlossen haben.
Garantierte Qualität
Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Übersetzungsdienstleistung. Unser Fremdsprachenbüro erstellt zertifizierte Übersetzung nach Norm DIN EN ISO 17100. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich auf die Qualität und Präzision der Urkundenübersetzungen unseres Fremdsprachenservices voll und ganz verlassen können.
Vereidigte Dolmetscher
Wir dolmetschen in vielen Fachgebieten und Sprachen. Im Gegensatz zu Übersetzern, die geschriebene Texte in andere Sprachen übertragen, übersetzen Dolmetscher das gesprochene Wort. Dolmetscher helfen, dass Angehörige verschiedener Muttersprachen miteinander kommunizieren können.