Scheidungsurkunde übersetzen

Scheidungsurkunde & Scheidungsurteil übersetzen und beglaubigen lassen

Die Scheidung einer Ehe nach deutschem Recht erfolgt durch einen gerichtlichen Beschluss und stellt die rechtliche Auflösung der Ehe dar. Nach Ablauf des Trennungsjahres und der Klärung des Versorgungsausgleichs kann es – abhängig von der Auslastung des zuständigen Gerichts – unterschiedlich lange dauern, bis das rechtskräftige Scheidungsurteil zugestellt wird. Während des Scheidungsverfahrens sind verschiedene rechtliche Schritte erforderlich, darunter die Einreichung des Scheidungsantrags sowie Regelungen zu Sorgerecht und Vermögensaufteilung und Unterhalt. Für internationale Scheidungen oder die Verwendung von Urkunden bei Behörden im In- oder Ausland bieten wir beglaubigte Übersetzungen durch beeidigte Übersetzer an. Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch bei der Beschaffung einer Apostille für die amtliche Übersetzung, sofern diese für die internationale Anerkennung der Dokumente erforderlich ist.

Anschließend kann es vorkommen, dass Sie die Scheidungspapiere um so schneller beglaubigt übersetzt benötigen. Für solche Situationen bietet unsere Sprachagentur Expressübersetzungen an. Dabei übersetzen wir Ihre Scheidungsurkunde thailändisch deutsch, griechisch, spanisch, mazedonisch, russisch oder englisch deutsch. Außerdem fertigen wir juristische Fachübersetzungen in Kombinationen wie italienisch deutsch, moldawisch, serbokroatisch, ukrainisch, rumänisch, bulgarisch, niederländisch, lettisch deutsch oder albanisch deutsch.

Übersetzung von Gerichtsbeschluss und Scheidungsunterlagen

Sie benötigen beglaubigte Übersetzungen der Gerichtsunterlagen, wenn Sie etwa im Ausland heiraten möchten. Ebenfalls bedürfen Trennungen im Ausland einer Übersetzung der Scheidungsdokumente, wenn ein deutsches Gericht Ihre Scheidung anerkennen soll. Ausländische Staatsangehörige, die geschieden sind und in Deutschland heiraten möchten, benötigen ebenfalls eine Übersetzung der rechtskräftigen Scheidungsurkunde.

Zusätzlich kann es sein, dass die Übersetzung der ersten Hochzeitsurkunde (Eheurkunde, Familienbuch) nötig wird. Ebenfalls sind wir während des Scheidungsprozesses der richtiger Ansprechpartner für Sie. Wir können bereits im Vorfeld Ihre ausländische Heiratsurkunde, Ledigkeitserklärung, Pass, Geburtsurkunde, Personalausweis sowie Apostille übersetzen. Auch erstellen wir zertifzierte Übersetzungen polizeilicher Berichte, Protokolle und Zeugenaussagen.

Übersetzung von Scheidungsbewilligung und Trennungsbestätigung

Wir können zudem den Scheidungsantrag übersetzen oder auch den Ehevertrag und den Scheidungstermin. Ebenso dolmetschen wir bei Gerichtsterminen. Die Behörden verlangen oft beglaubigte Übersetzungen der Scheidungsdokumente. Wir sind befähigt bestätigte Übersetzungen auszustellen. Auch können wir Ihren Sorgerechtsbescheid, Ihre Namensänderungsurkunde oder Vaterschaftsurkunde übersetzen und beglaubigen. Außerdem sind wir der geeignete Kontakt für Anwaltskanzleien oder Notare, die im Auftrag Ihrer Klienten anerkannte Übersetzungen suchen.

Unerheblich, ob Sie Scheidungsdokumente aus dem Ausland oder aus Fulda, Köln, München, Mainz, Frankfurt an der Oder, Frankfurt am Main, Hamburg, Bremen, Hannover, Göttingen, Saarbrücken, Würzburg, Regensburg, Augsburg, Marburg oder Berlin übermitteln. Ebenso sind wir der richtige Ansprechpartner in Sachen beglaubigt Scheidungsurkunden übersetzen für Sie in Aurich, Oldenburg, Emden, Stadland, Varel, Lemwerder, Lohne, Vechta, Papenburg, Cloppenburg, Osnabrück, Wilhelmshaven, Diepholz, Delmenhorst, Brake, Hude, Bad Zwischenahn, Nordenham, Ovelgönne.

Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Meldebescheinigung übersetzen lassen – Preise & Infos

Wir nehmen Ihre Scheidungsunterlagen per E-Mail, Post oder persönlich entgegen. Die amtliche Übersetzung einer Scheidungsurkunde (z. B. 1 Seite Russisch – Deutsch) kostet ab ca. 45 € zzgl. MwSt. Nach Sichtung Ihrer Dokumente erstellen wir ein unverbindliches Angebot. Wir übersetzen Scheidungsdokumente in allen Sprachkombinationen – schnell, zuverlässig und rechtssicher.

Häufige Fragen zur Übersetzung von Scheidungsurkunden

Reicht eine Kopie oder ein Scan der Scheidungsurkunde aus? Ja, in den meisten Fällen reicht ein gut lesbarer Scan aus. Das Original muss normalerweise nicht eingesendet werden. Prüfen Sie bitte vorher beim zuständigen Gericht, der Behörde oder dem Konsulat, ob eine Übersetzung auf Basis einer Kopie akzeptiert wird.

Werden beglaubigte Übersetzungen von Scheidungsurkunden anerkannt? Ja. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden deutschlandweit von Gerichten, Behörden, Versicherungen, Banken und Konsulaten anerkannt. Für die Verwendung im Ausland oder bei bestimmten Konsulaten innerhalb Deutschlands kann zusätzlich eine Apostille erforderlich sein. Informieren Sie sich am besten vorher bei der jeweiligen Behörde oder dem zuständigen Gericht, ob eine Apostille benötigt wird.

Wie lange dauert die Übersetzung einer Scheidungsurkunde? In der Regel dauert die Bearbeitung 3–8 Arbeitstage, abhängig vom Umfang der Urkunde. Auf Wunsch ist auch eine Expressübersetzung möglich.

Wo kann man Dokumente übersetzen

Wir bieten beglaubigte Übersetzungen von Standardurkunden – z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Abitur- oder Diplomzeugnis, Führerschein, Ausweis oder Meldebescheinigung – zu Pauschalpreisen.

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie ein unverbindliches, kostenloses Angebot an.

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Expressübersetzung

Schnell und günstig übersetzen lassen. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen bis spätestens 09.00 Uhr und Sie bekommen Ihre Expressübersetzung per E-Mail innerhalb von 24 Stunden, sofern wir freie Kapazitäten haben

Höchste Termintreue

Termingerechte Lieferung als Zufriedenheitsgarant. Unsere Projektmanager stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Daher können wir bundesweit die kurzfristigsten Aufträge termin- und fachgerecht ausführen

Geheimhaltung

Ganz gleich ob Sie uns als Bank, Behörde oder Versicherung einen Vertrag als Auftrag schicken oder ob Sie als Privatkunde unserer Übersetzungsagentur eine Geburtsurkunde senden – Ihre Dokumente werden bei uns sicher und diskret behandelt

Unsere Leistungen im Überblick

Beglaubigte übersetzung

Bei der beglaubigten Übersetzung verbürgt sich der ermächtigter Übersetzer für die korrekte Übersetzung der Vorlage. Er bezeugt dies mit einer Beglaubigungsformel, bestehend aus seiner Unterschrift und seinem Stempel. Beglaubigte Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden anerkannt.

Weitere Dokumente

Unsere Fachübersetzer sind auf die von Ihnen geforderte Fachübersetzung spezialisiert und sprachlich wie fachlich auf dem neuesten Stand. Daher können wir etwa Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Führerscheine, Zeugnisse, Meldebescheinigungen, Scheidungsunterlagen oder diverse Dokumente übersetzen und beglaubigen.

Sprachen

Unser Fachübersetzungsdienst ist spezialisiert darauf, unterschiedliche Textsorten und Fachgebiete zu übersetzen. Das Repertoire an Sprachen reicht dabei von A wie Arabisch bis Z wie Zazaki. Wir übersetzen für Sie zuverlässig und schnell und das schon seit Jahren.

Apostille Übersetzung

Unsere vereidigten Übersetzer fertigen beglaubigte Übersetzungen von Apostillen. Die Apostille ist eine Form der Beglaubigung im weltweiten Rechtsverkehr. Es erstellen alle Länder Apostillen, die sich 1961 dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" angeschlossen haben.

Garantierte Qualität

Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Übersetzungsdienstleistung. Unser Fremdsprachenbüro erstellt zertifizierte Übersetzung nach Norm DIN EN ISO 17100. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich auf die Qualität und Präzision der Urkundenübersetzungen unseres Fremdsprachenservices voll und ganz verlassen können.

Vereidigte Dolmetscher

Wir dolmetschen in vielen Fachgebieten und Sprachen. Im Gegensatz zu Übersetzern, die geschriebene Texte in andere Sprachen übertragen, übersetzen Dolmetscher das gesprochene Wort. Dolmetscher helfen, dass Angehörige verschiedener Muttersprachen miteinander kommunizieren können.

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