Scheidungsurkunde übersetzen

Scheidungsurkunde beglaubigt übersetzen – für Behörden und Standesämter

Ob eine Wiederheirat im Ausland, ein Anerkennungsverfahren oder ein Visumsantrag ansteht – für die meisten dieser Schritte verlangen Behörden eine beglaubigte Übersetzung des Scheidungsurteils. Genau diese Übersetzungen fertigen wir als erfahrene Übersetzungsagentur an.

Unser Übersetzungsbüro arbeitet mit ermächtigten und vereidigten Übersetzern für über 55 Sprachen. Die Beauftragung erfolgt digital per E-Mail – ein kostenloses Angebot erhalten Sie innerhalb weniger Stunden.

Gerichtsbeschluss und Scheidungsurteil beglaubigt übersetzen

Die Scheidung einer Ehe nach deutschem Recht erfolgt durch einen gerichtlichen Beschluss und stellt die rechtliche Auflösung der Ehe dar. Nach Ablauf des Trennungsjahres und der Klärung des Versorgungsausgleichs wird der rechtskräftige Scheidungsbeschluss zugestellt – früher als Scheidungsurteil bezeichnet.

Für die Verwendung im Ausland oder bei deutschen Behörden fertigen wir beglaubigte Übersetzungen dieser Dokumente an. Liegt Ihnen bereits eine Apostille vor, übersetzen wir diese gemeinsam mit dem Scheidungsbeschluss – das ist für die internationale Anerkennung oft erforderlich.

Wann eine Übersetzung der Scheidungsurkunde nötig wird

Beglaubigte Übersetzungen der Gerichtsunterlagen brauchen Sie etwa, wenn Sie im Ausland erneut heiraten möchten oder wenn ein deutsches Gericht eine im Ausland ausgesprochene Scheidung anerkennen soll. Auch für Visumsanträge und Aufenthaltsverfahren werden sie oft verlangt.

Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland heiraten möchten, benötigen ebenfalls eine Übersetzung ihrer rechtskräftigen Scheidungsurkunde. Häufig kommen weitere Dokumente hinzu: etwa eine ausländische Heiratsurkunde, eine Ledigkeitserklärung oder die Geburtsurkunde.

Scheidungsurkunde in über 55 Sprachen übersetzen

Zum Dokumentenkreis gehören auch Scheidungsantrag, Ehevertrag, Sorgerechtsbescheid, Namensänderungsurkunde oder Vaterschaftsurkunde. Für Anwaltskanzleien und Notare sind wir ebenso der passende Ansprechpartner – ob für einzelne Schriftstücke oder die komplette Aktenmappe.

Häufig gefragte Sprachkombinationen sind Russisch–Deutsch, Polnisch–Deutsch oder Türkisch–Deutsch. Ebenso bearbeiten wir Spanisch, Italienisch, Rumänisch, Bulgarisch oder Albanisch – auch seltenere Kombinationen sind auf Anfrage möglich.

Ablauf und Angebot für Ihre Scheidungsurkunde-Übersetzung

Senden Sie uns Ihre Unterlagen einfach per E-Mail, Fax oder Post – eine Anreise ist nicht nötig. Als bundesweit tätiger Übersetzungsdienst und Dolmetscherbüro helfen wir Ihnen weiter, ob in Saarbrücken, Würzburg, Regensburg oder in jeder anderen Region Deutschlands. Die Lieferung erfolgt per PDF oder Post.

Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an – schnell, kostenlos und unverbindlich.

Scheidungsurkunde – Häufige Fragen & Antworten

Häufig gefragt – direkt beantwortet:

Reicht ein Scan der Scheidungsurkunde?

Zum Übersetzen reicht uns eine saubere Scan-Datei, etwa als PDF oder Foto – Ihr Originaldokument behalten Sie. Klären Sie vorab, ob der Empfänger eine Übersetzung von einer Kopie akzeptiert.

Wird die beglaubigte Übersetzung von allen Behörden anerkannt?

Die Anerkennung erfolgt deutschlandweit bei Behörden, Gerichten und Standesämtern. Für den internationalen Einsatz Ihrer Unterlagen kann zusätzlich eine Apostille auf dem Original notwendig sein.

Wer darf ein Scheidungsurteil amtlich übersetzen?

Das darf nur ein öffentlich bestellter und vereidigter Übersetzer. Erst mit Stempel und Unterschrift wird die Übertragung des Scheidungsbeschlusses oder -urteils von Ämtern und Gerichten akzeptiert.

Wie lange dauert die Übersetzung?

Üblich sind drei bis acht Arbeitstage. Müssen Sie es schneller haben, lässt sich bei freien Kapazitäten eine Expressübersetzung einrichten – sagen Sie uns einfach Ihren Wunschtermin.

Weitere häufig gestellte Fragen

Was kostet die Übersetzung eines Scheidungsurteils?
Der Preis hängt vom Umfang und der Ausgangssprache ab. Schicken Sie uns einen Scan – Sie bekommen binnen weniger Stunden ein kostenloses, unverbindliches Angebot.
Wofür wird die Übersetzung benötigt?
Typische Anlässe sind die Anerkennung einer ausländischen Scheidung, eine Wiederheirat im Ausland, Aufenthalts- und Visaverfahren sowie Gerichts- oder Verwaltungsverfahren mit Auslandsbezug.
In welche Sprachen übersetzen Sie die Scheidungsurkunde?
Über 55 Sprachen stehen zur Wahl. Besonders oft nachgefragt sind Russisch, Polnisch, Türkisch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Rumänisch, Bulgarisch oder Arabisch.
Welche weiteren Dokumente werden oft mitübersetzt?
Zusätzlich werden häufig Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Ledigkeitserklärung oder Führungszeugnis gefragt. Auch Sorgerechtsbescheide und Vaterschaftsurkunden lassen sich gemeinsam beauftragen.
Brauche ich zusätzlich eine Apostille?
Das hängt vom Empfängerland ab. Eine Apostille auf dem Original und für die beglaubigte Übersetzung kann nötig sein – kurz bei der zuständigen Institution nachfragen.
Werden meine Unterlagen vertraulich behandelt?
Scheidungsunterlagen enthalten oft hochsensible Familien- und Personendaten. Diskretion gehört seit über 25 Jahren zu unserem Selbstverständnis.

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Kontakt

Sprache

Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Datenschutzerklärung

Expressübersetzung

Schnell und günstig übersetzen lassen. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen bis spätestens 09.00 Uhr und Sie bekommen Ihre Expressübersetzung per E-Mail innerhalb von 24 Stunden, sofern wir freie Kapazitäten haben

Höchste Termintreue

Termingerechte Lieferung als Zufriedenheitsgarant. Unsere Projektmanager stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Daher können wir bundesweit die kurzfristigsten Aufträge termin- und fachgerecht ausführen

Geheimhaltung

Ganz gleich ob Sie uns als Bank, Behörde oder Versicherung einen Vertrag als Auftrag schicken oder ob Sie als Privatkunde unserer Übersetzungsagentur eine Geburtsurkunde senden – Ihre Dokumente werden bei uns sicher und diskret behandelt

Unsere Leistungen im Überblick

Beglaubigte übersetzung

Bei der beglaubigten Übersetzung verbürgt sich der ermächtigter Übersetzer für die korrekte Übersetzung der Vorlage. Er bezeugt dies mit einer Beglaubigungsformel, bestehend aus seiner Unterschrift und seinem Stempel. Beglaubigte Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden anerkannt.

Weitere Dokumente

Unsere Fachübersetzer sind auf die von Ihnen geforderte Fachübersetzung spezialisiert und sprachlich wie fachlich auf dem neuesten Stand. Daher können wir etwa Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Führerscheine, Zeugnisse, Meldebescheinigungen, Scheidungsunterlagen oder diverse Dokumente übersetzen und beglaubigen.

Sprachen

Unser Fachübersetzungsdienst ist spezialisiert darauf, unterschiedliche Textsorten und Fachgebiete zu übersetzen. Das Repertoire an Sprachen reicht dabei von A wie Arabisch bis Z wie Zazaki. Wir übersetzen für Sie zuverlässig und schnell und das schon seit Jahren.

Apostille Übersetzung

Unsere vereidigten Übersetzer fertigen beglaubigte Übersetzungen von Apostillen. Die Apostille ist eine Form der Beglaubigung im weltweiten Rechtsverkehr. Es erstellen alle Länder Apostillen, die sich 1961 dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" angeschlossen haben.

Garantierte Qualität

Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Übersetzungsdienstleistung. Unser Fremdsprachenbüro erstellt zertifizierte Übersetzung nach Norm DIN EN ISO 17100. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich auf die Qualität und Präzision der Urkundenübersetzungen unseres Fremdsprachenservices voll und ganz verlassen können.

Vereidigte Dolmetscher

Wir dolmetschen in vielen Fachgebieten und Sprachen. Im Gegensatz zu Übersetzern, die geschriebene Texte in andere Sprachen übertragen, übersetzen Dolmetscher das gesprochene Wort. Dolmetscher helfen, dass Angehörige verschiedener Muttersprachen miteinander kommunizieren können.

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