Apostille und beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunde durch vereidigte Übersetzer
Sie möchten eine Apostille übersetzen lassen? Ist Ihre Urkunde bereits mit einer Apostille oder Haager Beglaubigung versehen, übersetzen unsere in Deutschland vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzer diese vollständig mit. So erhalten Sie eine vollständige beglaubigte Übersetzung der Apostille und der Urkunde – beispielsweise für eine französische Geburtsurkunde, einen polnischen Erbschein, eine hebräische Heiratsurkunde oder ein türkisches Diplom.
Wir fertigen Apostille-Übersetzungen in über 55 Sprachen an. Unsere beglaubigten Übersetzungen sind bundesweit bei Behörden, Gerichten und Hochschulen anerkannt.
Was die Apostille im internationalen Urkundenverkehr bedeutet
Die Apostille bestätigt die Echtheit einer Urkunde nach dem Haager Übereinkommen von 1961. Sie ersetzt die aufwendige Legalisation bei Botschaften – amtliche Urkunden aus über 120 Mitgliedstaaten werden so gegenseitig anerkannt.
Bei der beglaubigten Übersetzung einer apostillierten Urkunde wird der Apostille-Stempel mitübersetzt – mit Datum, ausstellender Behörde und Registernummer. So bleibt die Echtheitskette für die empfangende Stelle nachvollziehbar.
Für Länder außerhalb des Haager Übereinkommens – etwa Iran, Vietnam oder viele afrikanische Staaten – ist statt der Apostille weiterhin die aufwendigere Legalisation über Botschaften und Konsulate nötig. Wir übersetzen Urkunden mit beiden Echtheitsbestätigungen.
Urkunden mit Apostille übersetzen lassen
Besonders gefragt sind Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Eheurkunde, Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde, Ledigkeitsbescheinigung sowie Adoptionsunterlagen und Sorgerechtserklärungen. Für solche Fälle übersetzen unsere öffentlich bestellten Übersetzer die Urkunde gemeinsam mit der angebrachten Apostille als zertifizierte Übersetzung.
Auch Einbürgerungsurkunden, Meldebescheinigungen, polizeiliche Führungszeugnisse, Diplome und notarielle Vollmachten gehören zum täglichen Geschäft – etwa eine polnische, ukrainische oder rumänische Urkunde für deutsche Standesämter und Behörden.
Apostille für Ihre Übersetzung – wir übernehmen die Beschaffung
Soll die fertige Übersetzung im Ausland verwendet werden, verlangen viele Behörden eine zusätzliche Apostille auf der Übersetzung selbst. Auf Wunsch übernehmen wir diesen Schritt für Sie und holen die Apostille beim zuständigen Gericht für Sie ein – gegen Aufpreis und ausschließlich für Übersetzungen mit Auslandsverwendung.
Bitte beachten Sie: Die Beschaffung kann je nach Bundesland einige Arbeitstage zusätzlich in Anspruch nehmen – etwa beim Landgericht in Bremen oder Hannover. Planen Sie diesen Zeitraum bei einer amtlichen Übersetzung mit Auslandsverwendung mit ein.
Apostille auf dem Original – was Sie vorher erledigen müssen
Wenn das Original noch keine Apostille trägt, die Empfängerbehörde im Ausland aber eine verlangt, müssen Sie diese für die jeweilige Urkunde vor der Übersetzung selbst bei der ausstellenden Behörde beschaffen.
Erst danach fertigt unser Übersetzungs- und Dolmetscherbüro die bestätigte Übersetzung an, damit auch der Apostille-Stempel mitübertragen werden kann. Klären Sie bei der zuständigen Stelle vorab, ob eine solche Beglaubigung überhaupt verlangt wird – das spart Zeit und Wege.
Sprachen, Ablauf und Festpreisangebot
Häufig gefragte Übersetzungen mit Apostille sind Polnisch–Deutsch, Französisch–Deutsch und Italienisch–Deutsch – etwa für Eheschließungen, Erbschaftsverfahren oder die Anerkennung von Studienleistungen im Ausland.
Auch osteuropäische Sprachen wie Russisch, Ukrainisch, Bulgarisch, Slowakisch oder Rumänisch bearbeitet unsere Übersetzungsagentur – beglaubigte Apostille-Übersetzungen bearbeiten wir bundesweit per E-Mail. Senden Sie uns die Unterlagen für ein unverbindliches Festpreisangebot mit konkreter Lieferzeit.
Apostille-Übersetzung – Häufige Fragen & Antworten
Häufig gefragt – direkt beantwortet:
Was ist eine Apostille?
Die Apostille ist eine internationale Echtheitsbestätigung nach dem Haager Übereinkommen von 1961. Sie ersetzt die sonst erforderliche Legalisation durch Botschaften oder Konsulate und gilt zwischen über 120 Mitgliedstaaten.
Wird die Apostille mitübersetzt?
Ja. Trägt die Originalurkunde bereits eine Apostille, wird diese in der beglaubigten Übersetzung vollständig wiedergegeben – mit Behörde, Datum und Registernummer. Die Echtheitskette bleibt damit lückenlos.
Können Sie eine Apostille für meine Übersetzung besorgen?
Ja, für Übersetzungen mit Auslandsverwendung holen wir die Apostille auf Wunsch beim zuständigen Gericht ab. Der Service kostet einen Aufpreis und verlängert die Lieferzeit um einige Arbeitstage. Für die Inlandsverwendung ist keine Apostille auf der Übersetzung nötig.
Wer beschafft sie für das Original?
Die Apostille für das Original beschaffen Sie selbst – bei der zuständigen Behörde. Erst danach können wir die Urkunde inklusive der angebrachten Apostille beglaubigt übersetzen.
Weitere häufig gestellte Fragen
▶Reicht ein Scan oder ein Foto meines Dokuments?
▶Wann brauche ich stattdessen eine Legalisation?
▶Wie lange dauert eine Apostille-Übersetzung?
▶Was kostet eine beglaubigte Übersetzung einer Apostille?
▶In welche Sprachen wird übersetzt?
▶Werden meine Unterlagen vertraulich behandelt?
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Expressübersetzung
Schnell und günstig übersetzen lassen. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen bis spätestens 09.00 Uhr und Sie bekommen Ihre Expressübersetzung per E-Mail innerhalb von 24 Stunden, sofern wir freie Kapazitäten haben
Höchste Termintreue
Termingerechte Lieferung als Zufriedenheitsgarant. Unsere Projektmanager stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Daher können wir bundesweit die kurzfristigsten Aufträge termin- und fachgerecht ausführen
Geheimhaltung
Ganz gleich ob Sie uns als Bank, Behörde oder Versicherung einen Vertrag als Auftrag schicken oder ob Sie als Privatkunde unserer Übersetzungsagentur eine Geburtsurkunde senden – Ihre Dokumente werden bei uns sicher und diskret behandelt
Unsere Leistungen im Überblick
Beglaubigte übersetzung
Bei der beglaubigten Übersetzung verbürgt sich der ermächtigter Übersetzer für die korrekte Übersetzung der Vorlage. Er bezeugt dies mit einer Beglaubigungsformel, bestehend aus seiner Unterschrift und seinem Stempel. Beglaubigte Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden anerkannt.
Weitere Dokumente
Unsere Fachübersetzer sind auf die von Ihnen geforderte Fachübersetzung spezialisiert und sprachlich wie fachlich auf dem neuesten Stand. Daher können wir etwa Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Führerscheine, Zeugnisse, Meldebescheinigungen, Scheidungsunterlagen oder diverse Dokumente übersetzen und beglaubigen.
Apostille Übersetzung
Unsere vereidigten Übersetzer fertigen beglaubigte Übersetzungen von Apostillen. Die Apostille ist eine Form der Beglaubigung im weltweiten Rechtsverkehr. Es erstellen alle Länder Apostillen, die sich 1961 dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" angeschlossen haben.
Garantierte Qualität
Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Übersetzungsdienstleistung. Unser Fremdsprachenbüro erstellt zertifizierte Übersetzung nach Norm DIN EN ISO 17100. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich auf die Qualität und Präzision der Urkundenübersetzungen unseres Fremdsprachenservices voll und ganz verlassen können.
Vereidigte Dolmetscher
Wir dolmetschen in vielen Fachgebieten und Sprachen. Im Gegensatz zu Übersetzern, die geschriebene Texte in andere Sprachen übertragen, übersetzen Dolmetscher das gesprochene Wort. Dolmetscher helfen, dass Angehörige verschiedener Muttersprachen miteinander kommunizieren können.