Beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch & Dolmetscher für Urkunden und Behörden
Wer eine spanische oder lateinamerikanische Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ein Zeugnis oder andere amtliche Dokumente bei deutschen Behörden vorlegen muss, benötigt dafür meist eine beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch – umgangssprachlich auch amtliche, offizielle, bestätigte oder zertifizierte Übersetzung genannt. Unsere in Deutschland vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzer fertigen Übersetzungen an, die Standesämter, Ausländerbehörden, Hochschulen und Gerichte im ganzen Land anerkennen.
Spanische Urkunden und Dokumente übersetzen wir seit über 25 Jahren. Jede Übersetzung trägt Stempel und Beglaubigungsformel und ist bundesweit bei Ämtern und Gerichten gültig. Sie beauftragen uns bequem online – Anfrage per E-Mail, Lieferung per Post, das PDF auf Wunsch vorab.
Spanische Dokumente übersetzen lassen
Ob für Standesamt, Hochschule oder Behörde: Am häufigsten erreichen uns spanische und lateinamerikanische Personenstands- und Bildungsurkunden sowie weitere öffentliche Dokumente. Dazu zählen etwa:
Besonderheiten: Spanien und Lateinamerika
Spanischsprachige Länder. Spanisch ist Amtssprache in Spanien, in weiten Teilen Lateinamerikas und in Äquatorialguinea. Wir übersetzen Urkunden aus all diesen Ländern – etwa einen mexikanischen Führerschein, ein argentinisches Scheidungsurteil, eine kolumbianische Ledigkeitsbescheinigung oder eine bolivianische Geburtsurkunde.
Regionale Varianten. Wortschatz und Behördenformeln unterscheiden sich je nach Land. Geben Sie einfach an, aus welchem Land Ihr Dokument stammt – wir übertragen es vollständig inklusive Stempel und Vermerke ins Deutsche.
Fachübersetzungen und Sprachrichtung
Über Urkunden hinaus übersetzen unsere Diplomübersetzer und Fachübersetzer auch spanischsprachige Fachtexte aus Recht, Wirtschaft und Technik – etwa Verträge, Bilanzen, Steuerunterlagen oder technische Dokumentation. Je nach Projekt übersetzen wir Spanisch–Deutsch oder umgekehrt, in Anlehnung an die Norm DIN EN ISO 17100.
Beeidigte Dolmetscher für Spanisch–Deutsch
Für die mündliche Verständigung stellen wir beeidigte Dolmetscher für Spanisch – vor Gericht, beim Notar, beim Standesamt sowie bei Behörden- und Anwaltsterminen.
Beeidigte Dolmetscher stellen wir bundesweit – zum Beispiel in Berlin, München, Hamburg und Köln.
Ablauf: in wenigen Schritten zur beglaubigten Übersetzung
Beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch online beauftragen
Für Eheschließung, Zuzug aus einem spanischsprachigen Land, Abschluss-Anerkennung oder internationalen Handel verlangen Standesämter, Hochschulen und Geschäftspartner oft übersetzte Geburtsurkunden, Zeugnisse und Verträge. Was gefordert ist, entscheidet die zuständige Stelle – im Zweifel vorab dort klären.
Die Abwicklung läuft komplett online, sodass uns Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet erreichen, etwa aus Leverkusen, Hamm und Offenbach.
Häufige Fragen zur beglaubigten Spanisch-Übersetzung
Kurz und direkt beantwortet:
Werden Ihre Spanisch-Übersetzungen von deutschen Behörden anerkannt?
Ja. Trägt die Übersetzung Stempel und Beglaubigungsformel eines in Deutschland vereidigten Übersetzers, erkennen Standesämter, Ausländerbehörden, Jobcenter, Hochschulen und Gerichte sie im ganzen Land an. Ob sie im konkreten Fall genügt, entscheidet die annehmende Stelle.
Übersetzen Sie auch Urkunden aus Lateinamerika?
Ja. Wir übersetzen spanischsprachige Urkunden aus Spanien und aus ganz Lateinamerika – etwa aus Mexiko, Argentinien, Kolumbien, Chile, Bolivien, Ecuador oder Peru – und berücksichtigen die jeweiligen Behördenformeln, von der Geburtsurkunde bis zum Führerschein.
Brauche ich für eine spanische Urkunde eine Apostille?
Ob eine Apostille verlangt wird, richtet sich nach dem Verwendungszweck und der annehmenden Stelle – bitte dort vorab erfragen. Wir übersetzen das Dokument; die Echtheitsbestätigung des Originals läuft über die zuständigen Stellen.
Kann ich die Übersetzung online beauftragen?
Ja, ganz bequem von zu Hause: Sie schicken uns den Scan per E-Mail, bekommen einen Festpreis, und nach Ihrer Freigabe kommt die fertige Übersetzung per Post – das PDF bei Bedarf vorab.
Weitere häufig gestellte Fragen
▶Was kostet eine beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch?
▶Reicht ein Scan oder benötigen Sie das Original?
▶Übersetzen Sie auch vom Deutschen ins Spanische?
▶Bieten Sie auch Dolmetscher für Spanisch an?
Jetzt kostenloses Express-Angebot anfordern
Expressübersetzung
Schnell und günstig übersetzen lassen. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen bis spätestens 09.00 Uhr und Sie bekommen Ihre Expressübersetzung per E-Mail innerhalb von 24 Stunden, sofern wir freie Kapazitäten haben
Höchste Termintreue
Termingerechte Lieferung als Zufriedenheitsgarant. Unsere Projektmanager stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Daher können wir bundesweit die kurzfristigsten Aufträge termin- und fachgerecht ausführen
Geheimhaltung
Ganz gleich ob Sie uns als Bank, Behörde oder Versicherung einen Vertrag als Auftrag schicken oder ob Sie als Privatkunde unserer Übersetzungsagentur eine Geburtsurkunde senden – Ihre Dokumente werden bei uns sicher und diskret behandelt
Unsere Leistungen im Überblick
Beglaubigte übersetzung
Bei der beglaubigten Übersetzung verbürgt sich der ermächtigter Übersetzer für die korrekte Übersetzung der Vorlage. Er bezeugt dies mit einer Beglaubigungsformel, bestehend aus seiner Unterschrift und seinem Stempel. Beglaubigte Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden anerkannt.
Weitere Dokumente
Unsere Fachübersetzer sind auf die von Ihnen geforderte Fachübersetzung spezialisiert und sprachlich wie fachlich auf dem neuesten Stand. Daher können wir etwa Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Führerscheine, Zeugnisse, Meldebescheinigungen, Scheidungsunterlagen oder diverse Dokumente übersetzen und beglaubigen.
Apostille Übersetzung
Unsere vereidigten Übersetzer fertigen beglaubigte Übersetzungen von Apostillen. Die Apostille ist eine Form der Beglaubigung im weltweiten Rechtsverkehr. Es erstellen alle Länder Apostillen, die sich 1961 dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" angeschlossen haben.
Garantierte Qualität
Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Übersetzungsdienstleistung. Unser Fremdsprachenbüro erstellt zertifizierte Übersetzung nach Norm DIN EN ISO 17100. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich auf die Qualität und Präzision der Urkundenübersetzungen unseres Fremdsprachenservices voll und ganz verlassen können.
Vereidigte Dolmetscher
Wir dolmetschen in vielen Fachgebieten und Sprachen. Im Gegensatz zu Übersetzern, die geschriebene Texte in andere Sprachen übertragen, übersetzen Dolmetscher das gesprochene Wort. Dolmetscher helfen, dass Angehörige verschiedener Muttersprachen miteinander kommunizieren können.