Geburtsurkunde übersetzen lassen

Beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde für Standesamt & Behörden

Sie möchten eine Geburtsurkunde übersetzen lassen? Für Standesamt, Einbürgerung, Visum oder Heirat verlangen deutsche Stellen in der Regel eine beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer – umgangssprachlich auch amtliche, offizielle, bestätigte oder zertifizierte Übersetzung genannt.

Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde fertigen wir aus zahlreichen Sprachen ins Deutsche – mit Stempel und Beglaubigungsformel, bundesweit anerkannt von Standesämtern, Behörden, Gerichten und Hochschulen. Für die Verwendung im Ausland kann zusätzlich eine Apostille verlangt werden.

Wann ist die Übersetzung der Geburtsurkunde nötig?

Standesämter, Ausländerbehörden und Gerichte verlangen für viele Vorgänge eine amtliche Übersetzung der Geburtsurkunde – etwa bei der Heirat, der Einbürgerung, einem Visum oder einer Namensänderung. Fürs Standesamt legen Sie die Urkunde in deutscher Sprache vor; im Einbürgerungs- oder Visumverfahren ist die übersetzte Geburtsurkunde ein zentraler Nachweis, mitunter zusätzlich mit Apostille.

Wer mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland heiratet, legt die Urkunde übersetzt vor; umgekehrt brauchen deutsche Staatsangehörige für eine Eheschließung oder Auswanderung ins Ausland häufig eine Übersetzung in die jeweilige Landessprache. Welche Sprache und Beglaubigungsform gefordert sind, gibt die jeweilige Stelle vor.

Personenstandsurkunden übersetzen lassen

Neben der Geburtsurkunde übersetzen wir die Dokumente, die im Personenstandswesen zusammen gefragt sind: die Heiratsurkunde, die beglaubigte Abschrift bzw. den Auszug aus dem Geburtenregister (Geburtsregister), Tauf- und Kirchenbucheinträge, Abstammungs- und Ledigkeitsbescheinigungen sowie weitere Urkunden. So erhalten Sie alle Nachweise aus einer Hand.

In welche Sprachen wir Geburtsurkunden übersetzen

Wir übersetzen Geburtsurkunden in beide Richtungen – in die jeweilige Sprache und ins Deutsche. Häufig gefragt sind unter anderem die Übersetzung ins Englische sowie aus dem Russischen, Ukrainischen, Türkischen, Arabischen, Rumänischen, Polnischen, Spanischen und vielen weiteren Sprachen. Urkunden in nicht-lateinischer Schrift übertragen wir nach der einschlägigen ISO-Norm, damit Namen eindeutig zugeordnet werden können.

Übersetzung und Apostille: was im Ausland zusätzlich nötig sein kann

Für die Verwendung im Ausland verlangen manche Stellen zusätzlich eine Apostille auf der Urkunde, die deren Echtheit bestätigt. Sie gilt zwischen den Staaten des Haager Übereinkommens; gehört das Zielland nicht dazu, tritt an ihre Stelle die Legalisation über die zuständige Auslandsvertretung. Was konkret gefordert ist, legt die annehmende Stelle fest – klären Sie das vorab, damit Übersetzung und etwaige Apostille in der richtigen Reihenfolge entstehen.

Unsere beglaubigten Übersetzungen werden ausschließlich von in Deutschland ermächtigten bzw. vereidigten Übersetzern angefertigt. Jede Ausfertigung enthält den vorgeschriebenen Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift und wird von den zuständigen Stellen anerkannt.

Geburtsurkunde online übersetzen lassen – so funktioniert der Ablauf

1
Unterlagen senden
Senden Sie uns Ihre Geburtsurkunde als Scan oder Foto per E-Mail.
2
Festpreis-Angebot
Sie erhalten ein kostenloses Festpreisangebot mit konkreter Lieferzeit, unverbindlich.
3
Freigabe
Nach Ihrer Freigabe und Zahlungseingang fertigen unsere Übersetzer die Übersetzung an.
4
Lieferung
Die fertige Übersetzung erhalten Sie deutschlandweit per Post, das PDF auf Wunsch vorab.

So bearbeiten wir als Übersetzungs- und Dolmetscherbüro Aufträge aus dem gesamten Bundesgebiet – etwa aus Bremen, Bielefeld, Frankfurt, Düsseldorf, Duisburg, Wuppertal, Magdeburg, Kassel, Paderborn und Hagen; bei Eile prüfen wir eine Expressübersetzung.

Häufige Fragen zur beglaubigten Übersetzung der Geburtsurkunde

Kurz und direkt beantwortet:

Kann ich meine Geburtsurkunde online übersetzen lassen?

Ja. Sie senden uns einen gut lesbaren Scan oder ein Foto Ihrer Geburtsurkunde per E-Mail – das Original müssen Sie in der Regel nicht einsenden. Nach Freigabe erhalten Sie die fertige Übersetzung per Post, das PDF auf Wunsch vorab. Ein Besuch vor Ort ist nicht nötig; klären Sie vorab mit der annehmenden Stelle, ob eine Übersetzung auf Kopie-Basis akzeptiert wird.

Werden Ihre Übersetzungen von Standesämtern und Behörden anerkannt?

Eine Übersetzung mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk eines vereidigten Übersetzers wird bundesweit von Standesämtern, Behörden und Gerichten akzeptiert. Für internationale Zwecke kann zusätzlich eine Apostille nötig sein – fragen Sie dazu vorab bei der zuständigen Stelle nach.

Was kostet die Übersetzung einer Geburtsurkunde?

Eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde beginnt bei gängigen Sprachen ab 48 € zzgl. MwSt. und Porto. Der genaue Preis richtet sich nach Ausgangssprache und Umfang – senden Sie uns einfach einen Scan, dann erhalten Sie vorab ein unverbindliches Festpreisangebot mit konkreter Lieferzeit.

Wie lange dauert die Übersetzung einer Geburtsurkunde?

Eine Geburtsurkunde ist meist zügig bearbeitet; je nach Sprache und Auslastung sind es einige Arbeitstage. Bei freien Kapazitäten ist eine Expressbearbeitung möglich – geben Sie Eiliges einfach bei der Anfrage an.

Weitere häufig gestellte Fragen

Übersetzen Sie die Geburtsurkunde nach ISO-Norm?
Ja. Steht die Urkunde in nicht-lateinischer Schrift, übertragen wir Namen nach der einschlägigen ISO-Norm. So lassen sie sich der Schreibweise in Ihrem Reisepass eindeutig zuordnen, was viele Standesämter und Behörden verlangen.
Übersetzen Sie auch vom Deutschen in eine Fremdsprache?
Ja. Wir übersetzen in beide Richtungen – die ausländische Urkunde ins Deutsche für deutsche Stellen und die deutsche Geburtsurkunde in die jeweilige Landessprache für die Verwendung im Ausland.
Brauche ich für die Einbürgerung eine Übersetzung meiner Geburtsurkunde?
Für Einbürgerungsverfahren müssen fremdsprachige Geburtsurkunden in der Regel mit einer beglaubigten Übersetzung eingereicht werden. Die genauen Anforderungen legt die zuständige Einbürgerungsbehörde fest.
Wer darf eine Geburtsurkunde beglaubigt übersetzen?
In Deutschland darf eine bestätigte Übersetzung nur von einem gerichtlich vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzer angefertigt werden. Nur solche Übersetzungen werden in der Regel von Standesämtern, Behörden und Institutionen akzeptiert.

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Sprache

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Expressübersetzung

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Höchste Termintreue

Termingerechte Lieferung als Zufriedenheitsgarant. Unsere Projektmanager stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Daher können wir bundesweit die kurzfristigsten Aufträge termin- und fachgerecht ausführen

Geheimhaltung

Ganz gleich ob Sie uns als Bank, Behörde oder Versicherung einen Vertrag als Auftrag schicken oder ob Sie als Privatkunde unserer Übersetzungsagentur eine Geburtsurkunde senden – Ihre Dokumente werden bei uns sicher und diskret behandelt

Unsere Leistungen im Überblick

Beglaubigte übersetzung

Bei der beglaubigten Übersetzung verbürgt sich der ermächtigter Übersetzer für die korrekte Übersetzung der Vorlage. Er bezeugt dies mit einer Beglaubigungsformel, bestehend aus seiner Unterschrift und seinem Stempel. Beglaubigte Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden anerkannt.

Weitere Dokumente

Unsere Fachübersetzer sind auf die von Ihnen geforderte Fachübersetzung spezialisiert und sprachlich wie fachlich auf dem neuesten Stand. Daher können wir etwa Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Führerscheine, Zeugnisse, Meldebescheinigungen, Scheidungsunterlagen oder diverse Dokumente übersetzen und beglaubigen.

Sprachen

Unser Fachübersetzungsdienst ist spezialisiert darauf, unterschiedliche Textsorten und Fachgebiete zu übersetzen. Das Repertoire an Sprachen reicht dabei von A wie Arabisch bis Z wie Zazaki. Wir übersetzen für Sie zuverlässig und schnell und das schon seit Jahren.

Apostille Übersetzung

Unsere vereidigten Übersetzer fertigen beglaubigte Übersetzungen von Apostillen. Die Apostille ist eine Form der Beglaubigung im weltweiten Rechtsverkehr. Es erstellen alle Länder Apostillen, die sich 1961 dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" angeschlossen haben.

Garantierte Qualität

Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Übersetzungsdienstleistung. Unser Fremdsprachenbüro erstellt zertifizierte Übersetzung nach Norm DIN EN ISO 17100. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich auf die Qualität und Präzision der Urkundenübersetzungen unseres Fremdsprachenservices voll und ganz verlassen können.

Vereidigte Dolmetscher

Wir dolmetschen in vielen Fachgebieten und Sprachen. Im Gegensatz zu Übersetzern, die geschriebene Texte in andere Sprachen übertragen, übersetzen Dolmetscher das gesprochene Wort. Dolmetscher helfen, dass Angehörige verschiedener Muttersprachen miteinander kommunizieren können.

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