Geburtsurkunde übersetzen lassen – Beglaubigte Übersetzung für Behörden
Für viele behördliche Vorgänge im In- und Ausland ist eine amtliche Übersetzung der Geburtsurkunde durch einen vereidigten Übersetzer erforderlich.
Standesämter, Ausländerbehörden, Gerichte und Konsulate akzeptieren ausschließlich amtlich bestätigte Übersetzungen für Heirat, Einbürgerung, Visum oder Namensänderung. Mit einer professionellen Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde stellen Sie sicher, dass alle Behörden die Unterlagen ohne Probleme anerkennen.
Die Geburtsurkunde ist ein offizielles und amtliches Dokument, das als rechtlicher Nachweis der Geburt einer Person dient. Sie wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt und enthält wichtige Informationen wie den vollständigen Namen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die rechtlichen Eltern zum Zeitpunkt der Geburt.
Wer eine Geburtsurkunde beantragen möchte, kann dies direkt beim Standesamt des Geburtsortes tun – entweder persönlich, schriftlich oder in vielen Fällen auch online.
Die Geburtsurkunde wird häufig für behördliche Zwecke benötigt, zum Beispiel zur Beantragung eines Reisepasses, einer Heiratsurkunde oder bei der Anmeldung von Kindern in Kindergarten oder Schule. Sie ist ein zentrales Dokument im deutschen Personenstandswesen und sollte sicher aufbewahrt werden. Bei Verlust kann jederzeit eine neue Geburtsurkunde beim Standesamt angefordert werden.
Zertifizierte Urkundenübersetzungen nach ISO-Norm
Wir fertigen für Sie amtliche Übersetzungen Ihrer Geburtsurkunde an – vom Deutschen ins Englische sowie vom Russischen (gemäß ISO-Norm), Slowakischen, Albanischen, Hebräischen, Moldawischen, Tadschikischen, Turkmenischen, Finnischen oder Weißrussischen ins Deutsche.
Weiterhin können wir eine Übersetzung der Geburtsurkunde vom Bulgarischen, Türkischen, Arabischen (z.B. aus Mauretanien, Syrien, Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Jordanien, Saudi-Arabien, Irak, Libanon), Usbekischen, Griechischen, Punjabi, Dari, Paschtu (Afghanistan, Pakistan, Iran), Mazedonischen, Englischen (US-Amerika, Kanada, Australien, Britisch, England-London), Polnischen, Persischen, Spanischen, Georgischen, Somalischen, Vietnamesischen, Jamaikanischen, Aserbaidschanischen, Portugiesischen, Ukrainischen, Italienischen, Norwegischen, Tschechischen, Chinesischen, Turkmenischen, Kurdischen, Katalanischen oder Kasachischen ins Deutsche vornehmen.
Übersetzung der Heiratsurkunde oder Ihres Familienbuchs
Die beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde mit Apostille (Legalisierung) ist bei vielen personenstandsrechtlichen Angelegenheiten erforderlich. So ist diese beispielsweise bei einer Heirat nötig. Bei ausländischen Mitbürgern, die in Deutschland heiraten möchten, ebenso wie für deutsche Bürger die im Ausland die Eheschließung vollziehen möchten. Ebenso benötigen Sie eine Translation Ihrer Geburtsurkunde bei der Einbürgerung, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen möchten. Und auch hier gilt das Gleiche wie für die Hochzeit. Wollen Sie als deutscher Staatsbürger auswandern und die Nationalität Ihrer neuen Heimat annehmen, brauchen Sie eine Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde ( Official Birth Certificate Translation ). Selbstverständlich können wir auch für Sie die Abschrift aus dem Geburtenregister übersetzen.
Taufurkunde, Personenstandsregister übersetzen und amtlich beglaubigen
Auch bei Namensänderungen ist eine Übersetzung Ihrer Urkunde aus dem Heimatland erforderlich. Unser Übersetzungsdienst erstellt Ihre Geburtsurkunde sowie Kirchenbucheinträge schnell, zuverlässig und offiziell beglaubigt – auf Wunsch auch Express und zu fairen Preisen. Als erfahrenes Übersetzungsbüro für Übersetzungen bieten wir zahlreiche Sprachkombinationen an, darunter Rumänisch, Litauisch, Ungarisch, Kroatisch, Thailändisch, Serbisch, Estnisch, Slowenisch, US-Englisch, Niederländisch, Dänisch, Urdu, Afghanisch, Farsi, Bosnisch, Schwedisch, Weißrussisch, Paschtu, Tamil und Lettisch.
Bestätigte Übersetzung der Apostille
Wenn Sie Ihre Geburtsurkunde übersetzen lassen möchten oder eine Übersetzung weiterer Personenstandsdokumente benötigen, unterstützen Sie unsere staatlich vereidigten Übersetzer kompetent und zügig. In allen genannten Fällen ist eine bestätigte und rechtssichere Übersetzung erforderlich. Unser Büro fertigt offizielle Dokumente kostengünstig und zuverlässig an. Übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen bequem online – zum Beispiel Ihre japanische ID-Card, singhalesische Geburtsurkunde, Personenstandsurkunde, philippinische Abstammungsurkunde (Birth Certificate), Taufurkunde oder Eheurkunde – per E-Mail oder Post. Wir übernehmen die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente professionell und ohne Aufwand für Sie.
Beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde
Gleich, ob lokal aus Oldenburg, Edewecht, Vechta, Friesoythe, Westerstede, Wiefelstede, Aurich, Brake, Bremerhaven, Varel, Lingen, Cloppenburg, Apen, Papenburg, Rastede, Emden, Leer, Meppen, Delmenhorst oder aus Dortmund, Bochum, Recklinghausen, Köln, Dorsten, Duisburg, Gelsenkirchen, Flensburg, Frankenberg, Geldern, Neuss oder Stuttgart.
Sprechen Sie uns ebenfalls an, wenn Sie eine Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde brauchen in Verden, Melle, Osnabrück, Kiel, Berlin, Münster, Rheine, Pinneberg, München, Augsburg, Hamburg, Ulm, Hannover, Essen, Ingolstadt, Nürnberg, Elmshorn, Minden, Düsseldorf, Celle, Fulda, Braunschweig, Blankenburg, Kaufbeuren, Bamberg, Bayreuth, Heidelberg, Landshut, Lohne, Langen, Peine, Mosbach, Boxberg, Mannheim, Moers, Bobingen, Aalen oder Bremen.
Häufige Fragen zur beglaubigten Übersetzung einer Geburtsurkunde
Reicht eine Kopie oder ein Scan der Geburtsurkunde aus?
In den meisten Fällen genügt ein gut lesbarer Scan oder eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde, um eine beglaubigte Übersetzung anzufertigen. Das Original muss normalerweise nicht eingesendet werden. Bitte klären Sie vorab mit der zuständigen Behörde oder Institution, ob eine Kopie ausreichend ist.
Wird die beglaubigte Übersetzung von allen Behörden anerkannt?
Beglaubigte Übersetzungen von Geburtsurkunden werden in der Regel deutschlandweit von Behörden, Standesämtern und Universitäten anerkannt. Für internationale Zwecke kann zusätzlich eine Apostille erforderlich sein. Bitte erkundigen Sie sich hierzu vorab bei der zuständigen Institution.
Wer darf eine Geburtsurkunde amtlich übersetzen?
Eine amtliche Übersetzung darf nur von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer erstellt werden. Diese Übersetzungen werden mit Stempel und Unterschrift beglaubigt und von Behörden anerkannt.
Wie lange dauert die Übersetzung einer Geburtsurkunde?
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3–8 Arbeitstage. Eine Expressübersetzung ist auf Anfrage möglich.
Was kostet eine Übersetzung einer Geburtsurkunde?
Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde hängen von der Ausgangssprache des Dokuments ab. Senden Sie uns einfach einen Scan zu – wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Für gängige Personenstandsdokumente wie Geburtsurkunden (z. B. Tazkira), Heirats- oder Taufurkunden bieten wir faire Pauschalpreise.
Wer darf eine Geburtsurkunde beglaubigt übersetzen?
In Deutschland darf eine beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde nur von einem vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzer angefertigt werden. Nur solche Übersetzungen werden in der Regel von Behörden und Institutionen akzeptiert.
Wofür wird eine Übersetzung einer Geburtsurkunde benötigt?
Eine beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde wird häufig benötigt, zum Beispiel für Auslandsbewerbungen, Visa-Anträge, Einbürgerungsverfahren oder Studienbewerbungen im Ausland.
Beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde – Ablauf, Ort
Als professioneller Übersetzungsdienstleister orientieren wir uns an den Qualitätsstandards der DIN EN ISO 17100. Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie ein unverbindliches, kostenloses Angebot an.
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Expressübersetzung
Schnell und günstig übersetzen lassen. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen bis spätestens 09.00 Uhr und Sie bekommen Ihre Expressübersetzung per E-Mail innerhalb von 24 Stunden, sofern wir freie Kapazitäten haben
Höchste Termintreue
Termingerechte Lieferung als Zufriedenheitsgarant. Unsere Projektmanager stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Daher können wir bundesweit die kurzfristigsten Aufträge termin- und fachgerecht ausführen
Geheimhaltung
Ganz gleich ob Sie uns als Bank, Behörde oder Versicherung einen Vertrag als Auftrag schicken oder ob Sie als Privatkunde unserer Übersetzungsagentur eine Geburtsurkunde senden – Ihre Dokumente werden bei uns sicher und diskret behandelt
Unsere Leistungen im Überblick
Beglaubigte übersetzung
Bei der beglaubigten Übersetzung verbürgt sich der ermächtigter Übersetzer für die korrekte Übersetzung der Vorlage. Er bezeugt dies mit einer Beglaubigungsformel, bestehend aus seiner Unterschrift und seinem Stempel. Beglaubigte Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden anerkannt.
Weitere Dokumente
Unsere Fachübersetzer sind auf die von Ihnen geforderte Fachübersetzung spezialisiert und sprachlich wie fachlich auf dem neuesten Stand. Daher können wir etwa Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Führerscheine, Zeugnisse, Meldebescheinigungen, Scheidungsunterlagen oder diverse Dokumente übersetzen und beglaubigen.
Apostille Übersetzung
Unsere vereidigten Übersetzer fertigen beglaubigte Übersetzungen von Apostillen. Die Apostille ist eine Form der Beglaubigung im weltweiten Rechtsverkehr. Es erstellen alle Länder Apostillen, die sich 1961 dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" angeschlossen haben.
Garantierte Qualität
Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Übersetzungsdienstleistung. Unser Fremdsprachenbüro erstellt zertifizierte Übersetzung nach Norm DIN EN ISO 17100. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich auf die Qualität und Präzision der Urkundenübersetzungen unseres Fremdsprachenservices voll und ganz verlassen können.
Vereidigte Dolmetscher
Wir dolmetschen in vielen Fachgebieten und Sprachen. Im Gegensatz zu Übersetzern, die geschriebene Texte in andere Sprachen übertragen, übersetzen Dolmetscher das gesprochene Wort. Dolmetscher helfen, dass Angehörige verschiedener Muttersprachen miteinander kommunizieren können.