Beglaubigte Übersetzung Italienisch–Deutsch für Urkunden & Behörden
Eine beglaubigte Übersetzung Italienisch–Deutsch Ihrer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Ihres Diploms wird in Deutschland meist verlangt, sobald Sie italienische Urkunden bei einem Amt vorlegen – etwa beim Standesamt, der Ausländerbehörde, einem Gericht oder einer Hochschule. Umgangssprachlich heißt sie auch amtliche, offizielle, bestätigte oder zertifizierte Übersetzung.
Erstellt werden diese Übersetzungen von unseren in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzern für Italienisch. Mit Stempel und Beglaubigungsformel versehen, sind sie bundesweit anerkannt.
Als Übersetzungsbüro für Italienisch übersetzen wir Urkunden und Dokumente seit über 25 Jahren. Jede Übersetzung trägt Stempel und Beglaubigungsformel und ist bundesweit bei Ämtern und Gerichten gültig. Sie beauftragen uns bequem online – Anfrage per E-Mail, Lieferung per Post, das PDF auf Wunsch vorab.
Italienische Dokumente übersetzen lassen
Ob für Standesamt, Hochschule oder Behörde: Am häufigsten erreichen uns italienische Personenstands- und Bildungsurkunden sowie weitere amtliche Dokumente. Dazu zählen etwa:
Besonderheiten italienischer Urkunden
Italien als EU-Land. Für viele italienische Personenstandsurkunden gibt es mehrsprachige Vordrucke (internationale Urkunden nach dem CIEC-Übereinkommen), die manchmal ohne Übersetzung akzeptiert werden. Ob im Einzelfall eine beglaubigte Übersetzung nötig ist, entscheidet die annehmende Stelle – klären Sie es im Zweifel vorab dort.
Namen und Begriffe. Eigennamen geben wir originalgetreu wie im Ausgangsdokument wieder. Italienische Behördenbegriffe und Formulare übertragen wir korrekt ins Deutsche und behalten die amtliche Struktur der Urkunde bei.
Fachübersetzungen und Sprachrichtung
Als vereidigter Übersetzer Italienisch fertigen wir nicht nur Urkunden an: Neben der klassischen Urkundenübersetzung Italienisch übersetzen unsere Diplomübersetzer und Fachübersetzer auch italienischsprachige Fachtexte aus Recht, Wirtschaft und Technik. Ein Schwerpunkt liegt auf juristischen Texten – etwa Verträge, AGB, Geheimhaltungsvereinbarungen und Handelsregisterauszüge – sowie auf Bilanzen und Jahresabschlüssen. Wir fertigen beglaubigte Übersetzungen sowohl Italienisch–Deutsch als auch Deutsch–Italienisch an – in Anlehnung an die Norm DIN EN ISO 17100.
Beeidigte Dolmetscher für Italienisch–Deutsch
Für die mündliche Verständigung stellen wir beeidigte Dolmetscher für Italienisch – vor Gericht, beim Notar, beim Standesamt sowie bei Behörden- und Anwaltsterminen. Auf Wunsch dolmetschen wir auch simultan oder konsekutiv bei Geschäftsterminen und Konferenzen.
Beeidigte Dolmetscher stellen wir bundesweit – zum Beispiel in Köln und Hamburg, im Süden etwa in Stuttgart und München.
Wann wird eine beglaubigte Übersetzung Italienisch–Deutsch benötigt?
Eine amtlich anerkannte Übersetzung verlangen Behörden in vielen Situationen – etwa bei Einbürgerung, Eheschließung, Studium und der Anerkennung von Berufsabschlüssen, beim Aufenthaltstitel oder bei Terminen vor Gericht und beim Notar. Ob Standesamt, Ausländerbehörde, Jobcenter, Familiengericht oder Hochschule: Welche Übersetzung genau verlangt wird, legt die annehmende Stelle fest – fragen Sie im Zweifel vorab dort nach.
Ablauf: in wenigen Schritten zur beglaubigten Übersetzung
Beglaubigte Übersetzung Italienisch–Deutsch online beauftragen
Für Eheschließung, Zuzug aus Italien, Anerkennung von Abschlüssen oder Einbürgerung verlangen Standesämter, Hochschulen und Behörden oft übersetzte Geburtsurkunden, Zeugnisse und Verträge. Was gefordert ist, entscheidet die zuständige Stelle – im Zweifel vorab dort klären. Die Abwicklung läuft komplett online, sodass uns Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet erreichen, etwa aus Frankfurt, Düsseldorf und Nürnberg.
Senden Sie uns Ihre italienischen Dokumente einfach als Scan oder Foto per E-Mail. Sie erhalten kurzfristig ein unverbindliches Festpreis-Angebot; nach Ihrer Freigabe erstellen unsere vereidigten Übersetzer Ihre amtliche Übersetzung – bundesweit anerkannt und bequem online beauftragbar.
Häufige Fragen zur beglaubigten Italienisch-Übersetzung
Kurz und direkt beantwortet:
Werden Ihre Italienisch-Übersetzungen von deutschen Behörden anerkannt?
Ja. Trägt die Übersetzung Stempel und Beglaubigungsformel eines in Deutschland vereidigten Übersetzers, erkennen Standesämter, Ausländerbehörden, Hochschulen und Gerichte sie im ganzen Land an. Ob sie im konkreten Fall genügt, entscheidet die annehmende Stelle.
Brauche ich für eine italienische Urkunde überhaupt eine Übersetzung?
Für manche italienischen Personenstandsurkunden gibt es mehrsprachige internationale Vordrucke (CIEC), die einzelne Stellen ohne Übersetzung akzeptieren. Ob eine beglaubigte Übersetzung nötig ist, entscheidet die annehmende Stelle – bitte vorab dort erfragen.
Brauche ich für eine italienische Urkunde eine Apostille?
Ob eine Apostille verlangt wird, richtet sich nach dem Verwendungszweck und der annehmenden Stelle – bitte dort vorab erfragen. Wir übersetzen das Dokument; die Echtheitsbestätigung des Originals läuft über die zuständigen Stellen.
Kann ich die Übersetzung online beauftragen?
Ja, ganz bequem von zu Hause: Sie schicken uns den Scan per E-Mail, bekommen einen Festpreis, und nach Ihrer Freigabe kommt die fertige Übersetzung per Post – das PDF bei Bedarf vorab.
Weitere häufig gestellte Fragen
▶Was kostet eine beglaubigte Übersetzung Italienisch–Deutsch?
▶Reicht ein Scan oder benötigen Sie das Original?
▶Übersetzen Sie auch juristische und wirtschaftliche Fachtexte?
▶Bieten Sie auch Dolmetscher für Italienisch an?
Jetzt kostenloses Express-Angebot anfordern
Expressübersetzung
Schnell und günstig übersetzen lassen. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen bis spätestens 09.00 Uhr und Sie bekommen Ihre Expressübersetzung per E-Mail innerhalb von 24 Stunden, sofern wir freie Kapazitäten haben
Höchste Termintreue
Termingerechte Lieferung als Zufriedenheitsgarant. Unsere Projektmanager stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Daher können wir bundesweit die kurzfristigsten Aufträge termin- und fachgerecht ausführen
Geheimhaltung
Ganz gleich ob Sie uns als Bank, Behörde oder Versicherung einen Vertrag als Auftrag schicken oder ob Sie als Privatkunde unserer Übersetzungsagentur eine Geburtsurkunde senden – Ihre Dokumente werden bei uns sicher und diskret behandelt
Unsere Leistungen im Überblick
Beglaubigte übersetzung
Bei der beglaubigten Übersetzung verbürgt sich der ermächtigter Übersetzer für die korrekte Übersetzung der Vorlage. Er bezeugt dies mit einer Beglaubigungsformel, bestehend aus seiner Unterschrift und seinem Stempel. Beglaubigte Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden anerkannt.
Weitere Dokumente
Unsere Fachübersetzer sind auf die von Ihnen geforderte Fachübersetzung spezialisiert und sprachlich wie fachlich auf dem neuesten Stand. Daher können wir etwa Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Führerscheine, Zeugnisse, Meldebescheinigungen, Scheidungsunterlagen oder diverse Dokumente übersetzen und beglaubigen.
Apostille Übersetzung
Unsere vereidigten Übersetzer fertigen beglaubigte Übersetzungen von Apostillen. Die Apostille ist eine Form der Beglaubigung im weltweiten Rechtsverkehr. Es erstellen alle Länder Apostillen, die sich 1961 dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" angeschlossen haben.
Garantierte Qualität
Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Übersetzungsdienstleistung. Unser Fremdsprachenbüro erstellt zertifizierte Übersetzung nach Norm DIN EN ISO 17100. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich auf die Qualität und Präzision der Urkundenübersetzungen unseres Fremdsprachenservices voll und ganz verlassen können.
Vereidigte Dolmetscher
Wir dolmetschen in vielen Fachgebieten und Sprachen. Im Gegensatz zu Übersetzern, die geschriebene Texte in andere Sprachen übertragen, übersetzen Dolmetscher das gesprochene Wort. Dolmetscher helfen, dass Angehörige verschiedener Muttersprachen miteinander kommunizieren können.