Einbürgerungszusicherung übersetzen – für Konsulate und Behörden
Wer die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, durchläuft ein langwieriges Verfahren. Bevor das Einwohnermeldeamt den deutschen Pass aushändigt, verlangen Ausländerbehörden und Konsulate verschiedene amtliche Dokumente – häufig in beglaubigter Übersetzung. Unser Übersetzungsbüro fertigt amtlich anerkannte Übersetzungen der Einbürgerungszusicherung mit ermächtigten Übersetzern an – über 55 Sprachen, bundesweit verwendbar.
Einbürgerungszusicherung: wann beglaubigt übersetzen?
Die Einbürgerungszusicherung wird häufig dann benötigt, wenn Sie aus der bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen werden müssen. Konsulate und Botschaften des Geburtslandes verlangen die beglaubigte Übersetzung in der jeweiligen Landessprache – mit Stempel und Beglaubigungsvermerk eines vereidigten Übersetzers.
Unsere öffentlich bestellten Übersetzer fertigen die zertifizierte Übersetzung mit allen für die Anerkennung erforderlichen Beglaubigungselementen. So bleibt der Nachweis über die Zusicherung der deutschen Staatsangehörigkeit in der Übersetzung rechtsgültig.
Entlassungsurkunde und Staatsbürgerschaftsdokumente übersetzen
Für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit übertragen unsere beeidigten Übersetzer auch die Einbürgerungsurkunde, den Staatsangehörigkeitsnachweis, die Wohnsitzbescheinigung sowie die Austrittsbescheinigung aus der Staatsbürgerschaft.
Häufig kommen weitere Personenstandsurkunden hinzu: Geburts-, Heirats- oder Scheidungsurkunden, eine Meldebescheinigung oder das polizeiliche Führungszeugnis – im Paket bearbeitet, sodass alle Unterlagen einheitlich und termingerecht vorliegen.
Einbürgerungsnachweis in über 55 Sprachen übersetzen
Häufig gefragt sind Sprachpaare wie Türkisch–Deutsch, Polnisch–Deutsch oder Ukrainisch–Deutsch – etwa für die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit beim Konsulat des Herkunftslandes. Auch Russisch, Tschechisch und Slowakisch werden regelmäßig benötigt.
Daneben übersetzen unsere staatlich geprüften Übersetzer Urkunden in südosteuropäische Sprachen wie Albanisch, Mazedonisch oder Serbisch – ebenso aus arabischen, persischen, thailändischen oder vietnamesischen Quelldokumenten.
Apostille für die Einbürgerungszusicherung
Für die Verwendung im Ausland kann zusätzlich eine Apostille erforderlich sein. Die Übersetzung fertigen wir gern mit an – die Beschaffung auf dem Originaldokument erfolgt beim zuständigen Land- oder Oberlandesgericht.
Fragen Sie vorab beim Konsulat oder bei der zuständigen Auslandsbehörde nach, ob in Ihrem Fall eine Apostille verlangt wird – die Anforderungen variieren je nach Empfängerland.
Ablauf, Lieferung und Festpreisangebot
Senden Sie uns die Einbürgerungszusicherung per E-Mail, Fax oder Post – eine Anreise ist nicht nötig. Als Dolmetscherbüro nehmen wir Aufträge aus ganz Deutschland an, ob aus Berlin, Hamburg, München, Regensburg oder jeder anderen Region. Das beglaubigte Original verschicken wir per Post, auf Wunsch zusätzlich vorab als PDF zur Ansicht.
Sie erhalten kurzfristig ein kostenloses Festpreisangebot mit konkreter Lieferzeit.
Einbürgerungszusicherung-Übersetzung – Häufige Fragen & Antworten
Häufig gefragt – direkt beantwortet:
Wann brauche ich die Übersetzung der Einbürgerungszusicherung?
Bei der Entlassung aus der bisherigen Staatsbürgerschaft, wenn Konsulate, Botschaften oder ausländische Behörden den Nachweis über die zugesicherte deutsche Staatsangehörigkeit verlangen.
Welche weiteren Dokumente brauche ich?
Üblicherweise Geburts-, Heirats- und Meldeurkunden, Schulzeugnisse, Arbeitsbescheinigungen sowie die Entlassungsurkunde aus der bisherigen Staatsangehörigkeit – jeweils beglaubigt übersetzt.
Reicht ein Scan der Einbürgerungszusicherung?
Zum Übersetzen genügt uns eine saubere Scan-Datei oder ein PDF – Ihr Original behalten Sie. Ob die empfangende Stelle eine Übersetzung von einer Kopie akzeptiert, fragen Sie dort vorab nach.
Wer darf beglaubigt übersetzen?
Nur gerichtlich ermächtigte beziehungsweise öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer. Stempel und Beglaubigungsvermerk sichern die Anerkennung durch Ausländerbehörden, Konsulate und Standesämter.
Weitere häufig gestellte Fragen
▶Wie lange dauert die Übersetzung?
▶Was kostet die Übersetzung der Einbürgerungszusicherung?
▶Wird die Übersetzung im Ausland anerkannt?
▶In welche Sprachen übersetzen Sie die Einbürgerungszusicherung?
▶Brauche ich zusätzlich eine Apostille?
▶Werden meine Unterlagen vertraulich behandelt?
Jetzt kostenloses Express-Angebot anfordern
Expressübersetzung
Schnell und günstig übersetzen lassen. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen bis spätestens 09.00 Uhr und Sie bekommen Ihre Expressübersetzung per E-Mail innerhalb von 24 Stunden, sofern wir freie Kapazitäten haben
Höchste Termintreue
Termingerechte Lieferung als Zufriedenheitsgarant. Unsere Projektmanager stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Daher können wir bundesweit die kurzfristigsten Aufträge termin- und fachgerecht ausführen
Geheimhaltung
Ganz gleich ob Sie uns als Bank, Behörde oder Versicherung einen Vertrag als Auftrag schicken oder ob Sie als Privatkunde unserer Übersetzungsagentur eine Geburtsurkunde senden – Ihre Dokumente werden bei uns sicher und diskret behandelt
Unsere Leistungen im Überblick
Beglaubigte übersetzung
Bei der beglaubigten Übersetzung verbürgt sich der ermächtigter Übersetzer für die korrekte Übersetzung der Vorlage. Er bezeugt dies mit einer Beglaubigungsformel, bestehend aus seiner Unterschrift und seinem Stempel. Beglaubigte Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden anerkannt.
Weitere Dokumente
Unsere Fachübersetzer sind auf die von Ihnen geforderte Fachübersetzung spezialisiert und sprachlich wie fachlich auf dem neuesten Stand. Daher können wir etwa Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Führerscheine, Zeugnisse, Meldebescheinigungen, Scheidungsunterlagen oder diverse Dokumente übersetzen und beglaubigen.
Apostille Übersetzung
Unsere vereidigten Übersetzer fertigen beglaubigte Übersetzungen von Apostillen. Die Apostille ist eine Form der Beglaubigung im weltweiten Rechtsverkehr. Es erstellen alle Länder Apostillen, die sich 1961 dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" angeschlossen haben.
Garantierte Qualität
Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Übersetzungsdienstleistung. Unser Fremdsprachenbüro erstellt zertifizierte Übersetzung nach Norm DIN EN ISO 17100. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich auf die Qualität und Präzision der Urkundenübersetzungen unseres Fremdsprachenservices voll und ganz verlassen können.
Vereidigte Dolmetscher
Wir dolmetschen in vielen Fachgebieten und Sprachen. Im Gegensatz zu Übersetzern, die geschriebene Texte in andere Sprachen übertragen, übersetzen Dolmetscher das gesprochene Wort. Dolmetscher helfen, dass Angehörige verschiedener Muttersprachen miteinander kommunizieren können.