Steuerrechtliche Übersetzungen – Fachübersetzer für Steuerdokumente und Behörden
Steuersysteme sind komplex und das Fachvokabular anspruchsvoll. Deshalb bearbeiten wir Steuerdokumente ausschließlich mit Fachübersetzern, die in ihre Muttersprache und ihr jeweiliges Fachgebiet übersetzen – viele unserer vereidigten Übersetzer bringen Erfahrung aus Steuerberatung oder Rechtspraxis mit und kennen das Vokabular von Gesetzestexten und Bescheiden.
Wir übersetzen in zahlreiche Sprachen, darunter Italienisch, Spanisch, Türkisch, Griechisch, Niederländisch und Schwedisch. So lassen sich steuerliche Unterlagen sowohl ins Deutsche als auch in die jeweilige Landessprache übertragen.
Steuererklärung und Steuerbescheid übersetzen lassen
Wir übersetzen Belege, Formulare und Dokumente für die Vorlage beim Finanzamt – darunter Steuererklärungen, Steuerbescheide, Lohnsteuerbescheinigungen, Quittungen, Rechnungen, Kontoauszüge und Nebenkostenabrechnungen. Auch Gesetzestexte, einzelne Paragrafen und steuerrechtliche Abhandlungen gehören dazu, etwa aus dem Englischen, Polnischen, Tschechischen, Rumänischen, Bulgarischen oder Russischen ins Deutsche.
Übersetzungen zu allen Steuerarten
Unsere Fachübersetzer decken die unterschiedlichen Bereiche ab – von Bundes-, Gemeinschafts- und Gemeindesteuern (etwa Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Gewerbe- und Grundsteuer) bis zu Erbschaft- und Grunderwerbsabgaben. Auch für juristische Übersetzungen aus Bilanzrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsrecht sind wir der richtige Ansprechpartner.
Steuerübersetzungen für das Finanzamt – auf Wunsch beglaubigt
Für die Einreichung beim Finanzamt – wo amtliche Dokumente oft in beglaubigter Form verlangt werden – fertigen wir auf Wunsch eine beglaubigte steuerrechtliche Übersetzung an, erstellt von öffentlich bestellten, vereidigten Übersetzern. Damit entspricht die Übersetzung in der Regel den formalen Anforderungen von Steuerbehörden und Ämtern; was genau verlangt wird, gibt die jeweilige Stelle vor. Bei eiligen Fällen wie einem anstehenden Jahresabschluss prüfen wir eine Expressübersetzung.
Steuerunterlagen online übersetzen lassen – so funktioniert der Ablauf
Als Übersetzungs- und Dolmetscherbüro für Steuerrecht wickeln wir Aufträge vollständig online ab – von der Anfrage bis zur Lieferung. Auf Wunsch fertigen wir die Übersetzungen mit Beglaubigung für Steuerstellen und Behörden an. Wir sind bundesweit tätig, unter anderem aus Hamburg, Hannover, Nürnberg, Bonn, Münster, Karlsruhe, Freiburg, Regensburg, Kiel und Lübeck, und arbeiten nach der Norm DIN EN ISO 17100. Alle Unterlagen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Häufige Fragen zu steuerrechtlichen Übersetzungen
Kurz und direkt beantwortet:
Welche Steuerunterlagen übersetzen Sie?
Wir übersetzen unter anderem Steuererklärungen, Steuerbescheide, Lohnsteuerbescheinigungen, Rechnungen, Kontoauszüge, Bilanzen und Jahresabschlüsse sowie Gesetzestexte und steuerrechtliche Schriftsätze.
Werden die Übersetzungen vom Finanzamt anerkannt?
Auf Wunsch fertigen wir die Übersetzung als beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer an – die übliche Form für die Einreichung bei Steuerbehörden und Ämtern. Ob eine Beglaubigung nötig ist, gibt die jeweilige Stelle vor.
Was kostet eine steuerrechtliche Übersetzung?
Die Kosten richten sich nach Umfang, Sprachkombination und Art der Unterlagen. Senden Sie uns die Dokumente als Scan – Sie erhalten vorab ein unverbindliches Angebot mit Lieferzeit.
Übersetzen Sie auch eilige Steuerunterlagen?
Ja. Gerade bei Fristen, etwa vor einem Jahresabschluss, prüfen wir die Möglichkeit einer Expressbearbeitung. Geben Sie den Termin einfach bei der Anfrage an.
Jetzt kostenloses Express-Angebot anfordern
Expressübersetzung
Schnell und günstig übersetzen lassen. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen bis spätestens 09.00 Uhr und Sie bekommen Ihre Expressübersetzung per E-Mail innerhalb von 24 Stunden, sofern wir freie Kapazitäten haben
Höchste Termintreue
Termingerechte Lieferung als Zufriedenheitsgarant. Unsere Projektmanager stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Daher können wir bundesweit die kurzfristigsten Aufträge termin- und fachgerecht ausführen
Geheimhaltung
Ganz gleich ob Sie uns als Bank, Behörde oder Versicherung einen Vertrag als Auftrag schicken oder ob Sie als Privatkunde unserer Übersetzungsagentur eine Geburtsurkunde senden – Ihre Dokumente werden bei uns sicher und diskret behandelt
Unsere Leistungen im Überblick
Beglaubigte übersetzung
Bei der beglaubigten Übersetzung verbürgt sich der ermächtigter Übersetzer für die korrekte Übersetzung der Vorlage. Er bezeugt dies mit einer Beglaubigungsformel, bestehend aus seiner Unterschrift und seinem Stempel. Beglaubigte Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden anerkannt.
Weitere Dokumente
Unsere Fachübersetzer sind auf die von Ihnen geforderte Fachübersetzung spezialisiert und sprachlich wie fachlich auf dem neuesten Stand. Daher können wir etwa Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Führerscheine, Zeugnisse, Meldebescheinigungen, Scheidungsunterlagen oder diverse Dokumente übersetzen und beglaubigen.
Apostille Übersetzung
Unsere vereidigten Übersetzer fertigen beglaubigte Übersetzungen von Apostillen. Die Apostille ist eine Form der Beglaubigung im weltweiten Rechtsverkehr. Es erstellen alle Länder Apostillen, die sich 1961 dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" angeschlossen haben.
Garantierte Qualität
Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Übersetzungsdienstleistung. Unser Fremdsprachenbüro erstellt zertifizierte Übersetzung nach Norm DIN EN ISO 17100. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich auf die Qualität und Präzision der Urkundenübersetzungen unseres Fremdsprachenservices voll und ganz verlassen können.
Vereidigte Dolmetscher
Wir dolmetschen in vielen Fachgebieten und Sprachen. Im Gegensatz zu Übersetzern, die geschriebene Texte in andere Sprachen übertragen, übersetzen Dolmetscher das gesprochene Wort. Dolmetscher helfen, dass Angehörige verschiedener Muttersprachen miteinander kommunizieren können.