Apostille und Legalisation für beglaubigte Übersetzungen

Apostille für Ihre Übersetzung – Ablauf und Zuständigkeit

Sie fragen sich, wo Sie Ihre beglaubigte Übersetzung legalisieren lassen oder eine Apostille dafür bekommen? Das Übersetzungsbüro 2000 hilft Ihnen bei der Beschaffung einer Apostille für die Übersetzung – fragen Sie einfach nach. So wird Ihre beglaubigte Übersetzung auch bei ausländischen Behörden ohne weitere Nachweise anerkannt.

Apostille und Legalisation bestätigen die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis der Person, die ein Dokument ausgestellt oder beglaubigt hat. Welche der beiden Formen Sie benötigen, hängt allein vom Zielland ab.

Apostille oder Legalisation – was Sie brauchen

Die Apostille genügt, wenn das Zielland dem Haager Übereinkommen von 1961 angehört. Ein einziger Stempel bestätigt dann die Echtheit, und weitere Schritte entfallen. Ist das Zielland kein Vertragsstaat, ist stattdessen die Legalisation nötig – ein mehrstufiges Verfahren, das über die Botschaft oder das Konsulat des jeweiligen Landes läuft.

Prüfen Sie deshalb vor der Bestellung, ob Ihre Behörde eine Apostille oder eine Legalisation verlangt und für welches Land die Unterlagen bestimmt sind. Nennen Sie uns das Zielland am besten direkt mit Ihrer Anfrage.

Apostille für die Übersetzung – so läuft es ab

Für eine beglaubigte Übersetzung wird die Apostille in Deutschland von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landgerichts ausgestellt, bei dem die vereidigte Übersetzerin oder der vereidigte Übersetzer beeidigt ist. Die Apostille bestätigt, dass die Unterschrift unter der Übersetzung echt und die übersetzende Person hierzu befugt ist.

Wir fertigen Ihre Urkundenübersetzung an und leiten auf Wunsch und gegen Gebühr die Überbeglaubigung in die Wege. Sie erhalten Ihre amtlich anerkannte Übersetzung anschließend mit Apostille zurück – ohne dass Sie sich selbst um Behördengänge kümmern müssen.

Was wir übernehmen können – und was nicht

Bitte beachten Sie: Wir unterstützen ausschließlich bei Apostillen für beglaubigte Übersetzungen. Für original deutsche Dokumente können wir keine Apostille besorgen, und auch bei Apostillen für Ihre ausländischen Originalurkunden (lettische Geburtsurkunde, bosnisches Scheidungsurteil, amerikanische Heiratsurkunde etc.) können wir nicht weiterhelfen.

Solche Apostillen werden meist ausschließlich am Ausstellungsort im jeweiligen Land beantragt. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen das für Sie zuständige Konsulat oder die Botschaft – oder auch die annehmende Stelle, bei der Sie die Unterlagen einreichen.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder fordern Sie ein kostenloses Angebot für die Übersetzung Ihrer Unterlagen an.

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Expressübersetzung

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Höchste Termintreue

Termingerechte Lieferung als Zufriedenheitsgarant. Unsere Projektmanager stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Daher können wir bundesweit die kurzfristigsten Aufträge termin- und fachgerecht ausführen

Geheimhaltung

Ganz gleich ob Sie uns als Bank, Behörde oder Versicherung einen Vertrag als Auftrag schicken oder ob Sie als Privatkunde unserer Übersetzungsagentur eine Geburtsurkunde senden – Ihre Dokumente werden bei uns sicher und diskret behandelt

Unsere Leistungen im Überblick

Beglaubigte übersetzung

Bei der beglaubigten Übersetzung verbürgt sich der ermächtigter Übersetzer für die korrekte Übersetzung der Vorlage. Er bezeugt dies mit einer Beglaubigungsformel, bestehend aus seiner Unterschrift und seinem Stempel. Beglaubigte Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden anerkannt.

Weitere Dokumente

Unsere Fachübersetzer sind auf die von Ihnen geforderte Fachübersetzung spezialisiert und sprachlich wie fachlich auf dem neuesten Stand. Daher können wir etwa Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Führerscheine, Zeugnisse, Meldebescheinigungen, Scheidungsunterlagen oder diverse Dokumente übersetzen und beglaubigen.

Sprachen

Unser Fachübersetzungsdienst ist spezialisiert darauf, unterschiedliche Textsorten und Fachgebiete zu übersetzen. Das Repertoire an Sprachen reicht dabei von A wie Arabisch bis Z wie Zazaki. Wir übersetzen für Sie zuverlässig und schnell und das schon seit Jahren.

Apostille Übersetzung

Unsere vereidigten Übersetzer fertigen beglaubigte Übersetzungen von Apostillen. Die Apostille ist eine Form der Beglaubigung im weltweiten Rechtsverkehr. Es erstellen alle Länder Apostillen, die sich 1961 dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" angeschlossen haben.

Garantierte Qualität

Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Übersetzungsdienstleistung. Unser Fremdsprachenbüro erstellt zertifizierte Übersetzung nach Norm DIN EN ISO 17100. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich auf die Qualität und Präzision der Urkundenübersetzungen unseres Fremdsprachenservices voll und ganz verlassen können.

Vereidigte Dolmetscher

Wir dolmetschen in vielen Fachgebieten und Sprachen. Im Gegensatz zu Übersetzern, die geschriebene Texte in andere Sprachen übertragen, übersetzen Dolmetscher das gesprochene Wort. Dolmetscher helfen, dass Angehörige verschiedener Muttersprachen miteinander kommunizieren können.

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