Eine beglaubigte Übersetzung ist eine im Rechtsverkehr amtlich gültige Urkunde, also ein offizielles juristisches Dokument. Nur staatlich geprüfte, gerichtlich allgemein vereidigte und öffentlich bestellte Übersetzer sind berechtigt, eine beglaubigte Übersetzung zu erstellen.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit einer solchen Übersetzung bestätigt der Übersetzer durch einen Beglaubigungsvermerk mit Stempel und Unterschrift. So ist sichergestellt, dass die Übersetzung inhaltlich exakt dem Original entspricht – etwa bei Geburtsdaten oder Namen.
Originalgetreue Wiedergabe – nichts wird geändert
Bei beglaubigten Übersetzungen dürfen wir ausschließlich Inhalte wiedergeben, die tatsächlich auf dem Dokument stehen. Das schließt auch eventuelle Rechtschreibfehler oder Zahlendreher im Original mit ein.
Wir dürfen weder Inhalte ändern noch hinzufügen oder weglassen. Damit wir vollständig übersetzen können, müssen Sie uns das Dokument deshalb komplett und gut lesbar zur Verfügung stellen – also alle Seiten inklusive Rück- und Randvermerken.
Namensschreibweisen bei nichtlateinischer Schrift
Klären Sie Namensschreibweisen bitte vorab mit uns, wenn Ihre Urkunden nichtlateinische Buchstaben enthalten – etwa bei russischen, arabischen, persischen (Farsi) oder chinesischen Dokumenten. Am einfachsten senden Sie uns eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises, damit wir uns bei der lateinischen Schreibweise daran orientieren können.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder fordern Sie ein kostenloses Angebot für die Übersetzung Ihrer Unterlagen an.
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Expressübersetzung
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Höchste Termintreue
Termingerechte Lieferung als Zufriedenheitsgarant. Unsere Projektmanager stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Daher können wir bundesweit die kurzfristigsten Aufträge termin- und fachgerecht ausführen
Geheimhaltung
Ganz gleich ob Sie uns als Bank, Behörde oder Versicherung einen Vertrag als Auftrag schicken oder ob Sie als Privatkunde unserer Übersetzungsagentur eine Geburtsurkunde senden – Ihre Dokumente werden bei uns sicher und diskret behandelt
Unsere Leistungen im Überblick
Beglaubigte übersetzung
Bei der beglaubigten Übersetzung verbürgt sich der ermächtigter Übersetzer für die korrekte Übersetzung der Vorlage. Er bezeugt dies mit einer Beglaubigungsformel, bestehend aus seiner Unterschrift und seinem Stempel. Beglaubigte Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden anerkannt.
Weitere Dokumente
Unsere Fachübersetzer sind auf die von Ihnen geforderte Fachübersetzung spezialisiert und sprachlich wie fachlich auf dem neuesten Stand. Daher können wir etwa Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Führerscheine, Zeugnisse, Meldebescheinigungen, Scheidungsunterlagen oder diverse Dokumente übersetzen und beglaubigen.
Apostille Übersetzung
Unsere vereidigten Übersetzer fertigen beglaubigte Übersetzungen von Apostillen. Die Apostille ist eine Form der Beglaubigung im weltweiten Rechtsverkehr. Es erstellen alle Länder Apostillen, die sich 1961 dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" angeschlossen haben.
Garantierte Qualität
Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Übersetzungsdienstleistung. Unser Fremdsprachenbüro erstellt zertifizierte Übersetzung nach Norm DIN EN ISO 17100. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich auf die Qualität und Präzision der Urkundenübersetzungen unseres Fremdsprachenservices voll und ganz verlassen können.
Vereidigte Dolmetscher
Wir dolmetschen in vielen Fachgebieten und Sprachen. Im Gegensatz zu Übersetzern, die geschriebene Texte in andere Sprachen übertragen, übersetzen Dolmetscher das gesprochene Wort. Dolmetscher helfen, dass Angehörige verschiedener Muttersprachen miteinander kommunizieren können.